Die Einkommensgrenze für Midijobs wurde zum 1. Juli 2019 von 850,00 € auf 1.300,00 € angehoben. Für Arbeitnehmer, die also gegen ein Arbeitsentgelt zwischen 450,01 € und 1.300,00 € beschäftigt sind, gelten besondere Regelungen für die Beitragsberechnung. Hierdurch soll vermieden werden, dass bei Arbeitnehmern mit einem Verdienst oberhalb der 450,00 € - Grenze die Sozialversicherungsbeiträge abrupt...
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