In Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung besteht für von der aktuellen Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen aufgrund dieser besonderen Ausnahmesituation Hilfestellung in Form eines erleichterten Stundungszugangs.
Weitere Informationen hierzu sowie die wichtigsten Fragen und Antworten bietet der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage an:
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