Unter Vorlage des Personalausweises und des Schreibens sollen die Schutzmasken in den Apotheken abgeholt werden können.
Ausgenommen von dieser Regelung sind über 60-Jährige und Personen, die bereits aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den Risikogruppen Masken-Coupons erhalten haben.
Beachten Sie bitte: Das Berechtigungsschreiben wird in einem neutralen Umschlag verschickt.