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Elektronische Patientenakte ePA

Aktueller Hinweis: Neue Anmeldeprozesse und neue ePA-App für Android!

Aufgrund der Einführung der GesundheitsID zum 01.01.2024 hat sich auch der Anmeldeprozess in der ePA-App geändert. Des Weiteren gibt es eine neue ePA-App für das Betriebssystem Android. Weitere Informationen und Erklärvideos finden Sie hier.

Alles rund um die elektronische Patientenakte

Um die ePA zu erhalten und nutzen zu können, ist es erforderlich, sich die zugehörige App je nach Smartphone im Google Play Store oder Apple App Store herunterzuladen. Als gesetzliche Krankenkasse sorgen wir für den bestmöglichen Schutz Ihrer Gesundheitsdaten. Um sicherzustellen, dass nur Sie Zugriff auf Ihre ePA haben, werden wir Sie einmalig sicher identifizieren.

Die ePA im Apple Store Die ePA im Google Play Store

Identifizierung für die Nutzung der ePA

Neben der persönlichen Identifizierung in einer unserer beiden Geschäftsstellen ist es auch möglich, das POSTIDENT-Verfahren zu nutzen. Das POSTIDENT-Verfahren wiederum steht in zwei möglichen Varianten zur Verfügung: Identifizierung in der Postfiliale oder Identifizierung über den elektronischen Personalausweis (eID). Für die sichere Identifizierung über das POSTIDENT-Verfahren werden Sie beim ePA-Registrierungsprozess innerhalb der App auf die POSTIDENT-App umgeleitet.

War die Identifizierung erfolgreich, können Sie im Anschluss jederzeit und von überall Ihre persönliche Akte (ePA) auf Ihrem Smartphone einsehen.

Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie von uns zusätzlich einen Brief mit einer PIN. Diese PIN kann in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Funktion auch für zukünftige digitale Anwendungen (z.B. E-Rezept) genutzt werden. 

Automatisches Anlegen der ePA ab 2025

Bis zum 14. Januar 2025 stellen wir jedem Versicherten auf Antrag und mit seiner Einwilligung eine von der Gesellschaft für Telematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung.

Ab dem 15. Januar 2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten, der nach vorheriger Information der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte gegenüber der Krankenkasse nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widersprochen hat (Opt-Out-Verfahren), eine von der Gesellschaft für Telematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.

Nähere Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig im Laufe diesen Jahres.

Sie können gegen das automatische Anlegen Ihrer ePA schriftlich Widerspruch bei uns einlegen.

Informative Videos zur ePA

Hinweis: Die Videos werden auf der Plattform Youtube wiedergegeben. Sobald Sie ein Video anklicken, werden Daten zwischen Youtube und Ihrem Browser ausgetauscht. Klicken Sie die Videos daher nur an, wenn Sie mit dem Abspielen auf Youtube und den dort geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden sind.

Was ist die ePA?

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Die ePA begleitet uns ein Leben lang

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Der Weg der Daten

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Feingranulares Rechtemanagement

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Wie komme ich an die ePA

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Festlegung eines Stellvertreters

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Kontakt zum Thema ePA

Versichertenhelpdesk (VHD)

Haben Sie als ePA-Nutzer Anfragen allgemeiner Art, Fragen zum Handling der ePA-App oder stellen technische Fehler bzw. Einschränkungen fest, wenden Sie sich bitte direkt an unseren hierfür vorgesehenen ePA-Versichertenhelpdesk. Sie erreichen den VHD ab 01.01.2021. Auch können Sie sich hier Ihren persönlichen Rückrufwunsch einstellen.       

Allgemeine Fragen zur elektronischen Patientenakte

Haben Sie allgemeine Fragen zur ePA oder zum Beantragungsprozess, können Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten erreichen.

Rufnummer: 06022 7069-444
E-Mail: epa@bkk-akzo.de

Ombudsstelle ePA

Zur Schlichtung von Anliegen zwischen Ihnen als ePA-Nutzer und Leistungserbringern, können Sie unsere Ombudsstelle auf dem folgenden Weg kontaktieren.

E-Mail: epa@bkk-akzo.de

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