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Krankengeld

Ihr Anspruch auf Krankengeld

Sie sind arbeitsunfähig erkrankt? Damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, erhalten Sie von uns – gegebenenfalls erst nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung – das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld. Dieser Anspruch ist zeitlich unbefristet. Einzige Einschränkung: Das Krankengeld wegen derselben Krankheit ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Beiträge, die aus dem Krankengeld zu zahlen sind

Aus dem Krankengeld sind in der Regel Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld befreit.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt

Schrittweise Richtung digitaler Übermittlung

Beachten Sie bitte die Änderungen, die sich ab dem 1. Oktober 2021 ergeben.

Weitere Informationen finden Sie hier: Die eAU kommt


Häufig gestellte Fragen zum Thema Krankengeld

Wie beantrage ich Krankengeld?

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen Entgelt fort (bei anrechenbaren Vorerkrankungen verkürzen sich die 6 Wochen). Sind diese 6 Wochen überschritten und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig und haben uns dies durch entsprechende Krankmeldungen nachgewiesen, senden wir Ihnen automatisch einen Antrag zu. Sobald dieser ausgefüllt bei uns ist, leiten wir alles Weitere in die Wege, um das Krankengeld auszuzahlen.

Wann wird mir mein Krankengeld ausgezahlt?

Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt bis zum „Feststelldatum“, also immer bis zum Tag an dem Sie sich die letzte Arbeitsunfähigskeitsbescheinigung vom Arzt haben ausstellen lassen. Die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden.

Wie kann ich Krankmeldungen einreichen?

Sie können uns Ihre Krankmeldungen per Fax, Post und über unsere Online-Geschäftsstelle einreichen.

Zum Login meine.bkk-akzo.de

NEU:
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Arztpraxen müssen nun der Krankenkasse eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankmeldung übermitteln. Noch sind allerdings nicht alle Vertragsärzte an die für die eAU notwendige technische Schnittstelle angeschlossen. 

Wir empfehlen daher, Ihren Arzt im Krankheitsfall zu fragen, ob er Ihre Krankmeldung bereits elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, senden Sie uns die AU bitte wie bisher innerhalb einer Woche per Post oder über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de zu oder reichen Sie diese in unseren beiden Geschäftsstellen bzw. über die BKK-Briefkästen bei uns ein.

Kontakt zum Thema

Entgeltersatzleistungen

06022 7069-8420

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