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Hebammenrufbereitschaft

Bis zu 300 € für die Hebammenrufbereitschaft

Sie möchten sich bei der Geburt von einer persönlich gewählten, freiberuflich tätigen Hebamme betreuen lassen? Die Kosten für diese besondere Leistung übernehmen wir. Neben den regulären Leistungen des Arztes und der Hebamme erstatten wir bis zu 300 € der entstandenen Kosten für die Hebammenrufbereitschaft.

Hebamme Ihres Vertrauens

Die Rufbereitschaft wird vertraglich mit einer Hebamme Ihres Vertrauens vereinbart. Damit verpflichtet sie sich, zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar zu sein und Ihnen zur Verfügung zu stehen, wenn Ihr Baby kommt. Die Kosten, die sie dafür in Rechnung stellt, erstatten wir bis zu maximal 300 € je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.

Der BKK HebammenFinder

Der BKK HebammenFinder hilft Ihnen bei der Suche nach einer Hebamme in Ihrer Region.

Zum HebammenFinder

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