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FAQs zur Service-App

Häufig gestellte Fragen zur Service-App

Um Ihnen die Nutzung unserer Service-App zu vereinfachen, haben wir häufige Fragen und die dazugehörigen Antworten hier für Sie zusammengestellt.

Service-App

Registrierung

Wer kann sich registrieren?

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nur möglich ist, wenn Sie bei der BKK Akzo Nobel versichert sind.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Mitversicherte Kinder bis 18 Jahre können über den Kreis neben dem Namen (oben rechts) ausgewählt werden und somit Anträge gestellt werden.

Wie kann man sich registrieren?

Falls Sie bereits Nutzer unserer Onlinegeschäftsstelle (meine.bkk-akzo.de) sind, können Sie einfach Ihre bestehenden Zugangsdaten nutzen. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie unter dem Punkt „Zugangsdaten vergessen“ neue Zugangsdaten für Ihr Konto hinterlegen. 

Bei einer Neu-Registrierung gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Laden Sie die BKK Akzo Nobel Service-App vom Apple App Store bzw. Google Play Store auf Ihr Smartphone oder Tablet. 
2. Öffnen Sie die Service-App und klicken Sie auf "Registrieren". Nach Eingabe Ihrer Krankenversicherungsnummer, Postleitzahl und Ihres Geburtsdatums wird automatisch ein Einmal-Passwort generiert. Dieses Einmal-Passwort senden wir Ihnen als Einschreiben Eigenhändig per Post zu. Nachdem Ihnen das Einmal-Passwort zugestellt wurde, können Sie den Registrierungsvorgang fortsetzen und ein eigenes Passwort hinterlegen.
3. Sobald Ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist, können Sie alle Online-Services der BKK Akzo Nobel vollumfänglich nutzen.

Wie kann man die Registrierung deaktivieren/beenden?

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Benutzerkonto für die BKK Akzo Nobel Service-App/Onlinegeschäftsstelle zu löschen:

1. Rufen Sie in der Service-App über das Burger-Menü den Menüpunkt "Einstellungen" auf. Wählen Sie in den Einstellungen den Punkt "Benutzerkonto löschen" aus. Hier können Sie dann Ihr Benutzerkonto für unsere Online-Dienste löschen.

2. Senden Sie uns eine E-Mail an info@bkk-akzo.de mit folgenden Informationen:
    - Krankenversicherungsnummer
    - Geburtsdatum
    - Adresse

Nach Erhalt der E-Mail werden wir für Sie das Konto deaktivieren.

Die Registrierung funktioniert nicht. Woran kann es liegen?

Bei der Registrierung werden verschiedene Daten auf Richtigkeit und Übereinstimmung über-/geprüft. Mögliche Fehler hierbei können sein:

  • Die Krankenversicherungsnummer, beginnend mit einem Buchstaben, wurde nicht korrekt eingetragen (z.B. Tippfehler)
  • Die angegebene Postleitzahl und Ihre bei uns gespeicherte Postleitzahl Ihrer Meldeadresse stimmen nicht überein.
  • Wird ein Versicherter registriert, welcher einen Betreuer hat, so muss die Postleitzahl des Betreuers bei der Registrierung angegeben werden! Der Passwortbrief wird anschließend direkt an den Betreuer gesendet.
  • Sie sind bereits registriert.
  • Die Hinweise zum Datenschutz und den AGBs wurden nicht durch einen Haken bestätigt.
  • Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Akzo Nobel ist beendet.

Anmeldung/Login

Wie meldet man sich nach erfolgter Registrierung an?

Geben Sie dafür Ihre Krankenversicherungsnummer und wahlweise das Passwort ein oder authentifizieren Sie sich per PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. 

Die Anmeldung funktioniert nicht. Woran kann es liegen?

Bei der Anmeldung für die BKK Akzo Nobel Service-App wird überprüft, ob Krankenversicherungsnummer und Passwort richtig eingegeben wurden bzw. PIN oder die biometrische Authentifizierung erfolgreich durchgeführt wurde.

Mögliche Fehler können sein:

  • Die angegebene Krankenversicherungsnummer wurde nicht korrekt eingetragen.
  • Das eingetragene Passwort ist nicht korrekt. Das Passwort besteht aus folgenden Zeichen: 
    Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (z.B. % & + - # ?)
  • Der selbst hinterlegte PIN wird falsch eingegeben.
  • Die biometrische Authentifizierung wird von Ihrem Smartphone nicht erkannt.
  • Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Akzo Nobel ist bereits länger als 60 Tage beendet.

Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, diesen Vorgang in regelmäßigen Abständen zu 
wiederholen.

Zugang wegen zu vieler Anmeldeversuche gesperrt? Zugang gesperrt oder nicht mehr möglich?

Der Zugang wird nach mehrfacher Anmeldung (max. drei Versuche) mit einem ungültigen Kennwort für
24 Stunden gesperrt. Bitte versuchen Sie es anschließend erneut oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Passwort vergessen? Wie kommt man an ein neues Passwort?

Auf der Startseite können Sie unter dem Punkt „Zugangsdaten vergessen“ ein neues Passwort anfordern. Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, wird automatisch ein Einmal-Passwort generiert. Dieses Einmal-Passwort senden wir Ihnen als Einschreiben Eigenhändig per Post zu. Nachdem Ihnen das Einmal-Passwort zugestellt wurde, können Sie den Anmeldevorgang fortsetzen und ein eigenes Passwort hinterlegen.

Wie kann man ein neues Passwort vergeben? Was ist dabei zu beachten?

Sie können über den Menüpunkt „Einstellungen“ > „Passwort ändern“ ein persönliches Passwort vergeben. Das neue Passwort muss folgende Mindestanforderungen erfüllen.

  • mindestens 8 Stellen
  • sowie Wahl von mindestens drei der folgenden vier Gruppen:
  • Großbuchstaben
  • Kleinbuchstaben
  • Ziffern
  • eines der folgenden Sonderzeichen %&+-#?$!

Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA)

Was versteht man unter der Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA)?

Änderungen besonders schützenswerter Daten dürfen nur mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) durchgeführt werden. Neben den „normalen“ Zugangsdaten wird neben dem Faktor „Wissen“ (Zugangsdaten) auch der Faktor „Besitz“ gefordert. Dies kann z. B. eine TAN-Liste oder aber ein Handy bzw. eine App sein. Das heißt, bestimmte Transaktionen, wie das Ändern der Anschrift, bedürfen einer zweiten Freigabe.

Welche Daten unterliegen bei der Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de einem besonders hohen Schutzbedarf?

Hierunter fallen insbesondere Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung). Aber auch Anträge und Formulare, die ein Versicherungsverhältnis begründen oder nachweisen, unterliegen diesem hohen Schutzbedarf.

Wie kann ich die 2FA einrichten?

Die 2FA ist automatisch in der BKK Akzo Nobel Service-App integriert, wenn Sie Ihr Gerät registriert haben. 

Was muss ich beachten, wenn ich meine App zurücksetze?

Sie können sich weiter mit Ihren bekannten Zugangsdaten anmelden; lediglich die Gerätebindung muss hierfür erneut durchgeführt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich die App auf einem neuen Gerät einrichten will?

Sie können sich weiter mit Ihren bekannten Zugangsdaten anmelden; lediglich die Gerätebindung muss hierfür erneut durchgeführt werden.

Wie kann ich einen Antrag freigeben?

Wenn Sie in der BKK Akzo Nobel Service-App einen Antrag einreichen oder persönliche Daten ändern wollen, müssen Sie keine zusätzliche 2FA-Freigabe tätigen, da Sie bereits mit Ihrer erfolgreichen Anmeldung in der App bestätigt haben, dass Sie sowohl Ihre Anmeldedaten wissen als auch im Besitz des Smartphones/Tablets sind (Besitz und Wissen entspricht 2FA).

Was kann ich tun, wenn ich meinen PIN vergessen habe?

Sollten Sie Ihren Freigabe-PIN vergessen haben, dann können Sie sich in der BKK Akzo Nobel Service-App in den Einstellungen unter dem Punkt „PIN ändern“ einen neuen PIN vergeben. 

Ist das System der 2FA sicher?

Aus heutiger Sicht ist das Verfahren sicher, da Sie erst Zugang zu der BKK Akzo Nobel Service-App erhalten, wenn Ihnen das Einmal-Passwort sicher zugestellt wurde. Des Weiteren wird die App mit einem Passwort bzw. PIN oder biometrischer Erkennung abgesichert.

Allgemeines

Was sind die Vorteile der Service-App?

Die BKK Akzo Nobel Service-App steht Ihnen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Hier können Sie viele Ihrer Krankenkassenanliegen (wie z.B. Ihre persönlichen Daten ändern, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochladen oder das Bonusprogramm digital verwalten) bequem, sicher, jederzeit und von überall erledigen.

Welche Funktionen bietet die Service-App?

Als Versicherter der BKK Akzo Nobel stehen Ihnen mittels unserer Service-App unter anderem folgende Funktionen und Services zur Verfügung:

  • Krankmeldung einreichen
    AU-Bescheinigung abfotografieren, hochladen und an die BKK Akzo Nobel übermitteln.
  • Dokumente hochladen
    Scannen, Hochladen und Übermitteln zahlreicher Anträge oder Unterlagen.
  • Am BKK Bonusprogramm teilnehmen
    Am BKK Bonusprogramm teilnehmen, Maßnahmen digital verwalten und einreichen sowie die Auszahlung beantragen.
  • Meine Daten
    Anzeigen und Ändern der Adressdaten, Kontaktdaten, Bankverbindung.

Alle Funktionen und Services können auch für die mitversicherten Familienangehörigen bis
18 Jahren genutzt werden.
 

Welche Dokumente kann ich hochladen?

Sie finden hier die gängigsten Dokumentenkategorien und wählen einfach die passende aus. Diese sind:

•    Erstattung ärztliche Vorsorgeuntersuchung - Gesundheitskonto
•    Erstattung Osteopathie - Gesundheitskonto
•    Erstattung Sehhilfen - Gesundheitskonto
•    Erstattung professionelle Zahnreinigung - Gesundheitskonto
•    Erstattung Impfung
•    Präventionskurs – Antrag
•    Mutterschaftsgeld – Bescheinigung
•    Kinderkrankengeld – Antrag
•    Wahltarif Kostenerstattung
•    Geburtsurkunde – Bescheinigung
•    Heiratsurkunde – Bescheinigung
•    Einkommensnachweis
•    Erklärung/Einwilligung Krankengeld

Muss ich meine Originaldokumente noch per Post nachreichen?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Ihre Originaldokumente (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Anträge für Erstattung aus Gesundheitskonto etc.) müssen Sie nicht per Post nachreichen. Bewahren Sie diese aber bitte mindestens 90 Tage auf, da wir gesetzlich verpflichtet sind, die Angaben stichprobenartig zu überprüfen.

Was mache ich, wenn es zu viele Anlagen gibt, die größer sind als die angegebene Dateigröße?

Sie haben die Möglichkeit Dateien bis zu einer Größe von 10 MB hochzuladen. Sollte die Dateigröße 10 MB überschreiten, bitten wir Sie, Ihre Auflösung entsprechend anzupassen.

Erhalte ich eine Information, ob ein Upload erfolgreich war oder nicht?

Wenn Sie den Button „Jetzt senden“ betätigen, erhalten Sie eine Information/Rückmeldung.

Kann ich meine Originaldokumente nach dem Hochladen oder nach dem Abschluss des Vorgangs vernichten?

Wir bitten Sie, Ihre Dokumente für mindestens 90 Tage aufzubewahren, da wir gelegentlich Vorgänge prüfen müssen. Sollten Sie Krankengeld beziehen, bitten wir Sie, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum Ende des Krankengeldbezuges aufzubewahren.

Werden weitere Zusatzformulare benötigt oder reicht es einfach die Belege und Unterlagen hochzuladen?

Machen Sie einfach die - je nach Anliegen - jeweils erforderlichen und geforderten Angaben und laden Sie die dazugehörigen Dokumente hoch. Zusatzformulare werden darüber hinaus nicht benötigt.

Kann ich irgendwo den Bearbeitungsstatus sehen?

Sie können den Bearbeitungsstand Ihrer gestellten Anträge unter der Kachel „Antragsstatus“ einsehen.

Worin unterscheiden sich die Service-App und die Online-Geschäftsstelle?

Parallel zur BKK Akzo Nobel Service-App bieten wir Ihnen auch unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de an; die App wird in jedem Fall benötigt, denn damit geben Sie verschiedene Vorgänge innerhalb der Online-Geschäftsstelle frei (Stichwort 2FA). Mittels der Service-App können Sie uns einfach per Upload eines Fotodokuments Anträge oder Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Darüber hinaus besteht in der App die Möglichkeit, das BKK Bonusprogramm digital zu verwalten und Barprämien anzufordern. Alternativ steht Ihnen die Nutzung der Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de zur Verfügung, wo Sie unter anderem bequem Ihre Rechnung für die professionelle Zahnreinigung an uns übermitteln können.

Gibt es auch eine Desktop-Version zur App?

Der Produktsupport für die Desktop-App wurde mit Einführung der überarbeiteten Online-Geschäftsstelle (OGS) bzw. neuen Service-App Mitte 2022 eingestellt. Diese wird daher für die neue OGS nicht mehr angeboten.

Sie haben Fragen zu unserer Service-App?

Das Online-Serviceteam steht Ihnen unter 06022 7069-333 oder unter it@bkk-akzo.de gerne zur Verfügung.

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