Gesundheit tanken in traditionsreichen Heilbädern im europäischen Ausland: Unser Programm „AktivKuren“ macht´s möglich. Das ambulante Vorsorgeangebot über 14 oder 21 Tage führt Sie in von uns sorgfältig ausgewählte Kureinrichtungen in Tschechien, Polen, Ungarn oder Italien. Die Einrichtungen überzeugen durch einen hohen Qualitätsstandard, deutschsprachige Betreuung, einen sehr hohen medizinisch-therapeutischen Anspruch und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Sie bieten auf unterschiedliche Krankheitsbilder abgestimmte Therapien, z. B. für den Muskel- und Skelettapparat, das Herz-Kreislauf-System, den Stoffwechsel oder die Atemwege.
Wir übernehmen die Kosten für das medizinische und therapeutische Programm, wenn Ihr Arzt eine Kur empfiehlt und diese medizinisch notwendig ist, um Ihre Gesundheit zu stärken und zu fördern. Sie zahlen nur den gesetzlich geregelten Eigenanteil von 10 Prozent zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
An den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe etc. beteiligen wir uns mit einem pauschalen Zuschuss von 16 Euro pro Tag. Bei chronisch kranken Kleinkindern erhöht sich der Zuschuss auf 21 Euro täglich.
Weitere Informationen und freie Termine finden Sie hier.
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Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.
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Akupunktur ist eine Therapieform der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Ihre schmerzlindernde Wirkung ist bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen gut belegt. Damit Sie bei Beschwerden schnell davon profitieren, übernehmen wir bei chronischen Lendenwirbelschmerzen und chronischen Schmerzen bei Kniegelenkarthrose die Kosten für bis zu 10 Sitzungen bei einem qualifizierten und zugelassenen Arzt. Die Leistung wird direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen.
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Durch verbesserte Narkose- und Operationstechniken können heute viele Operationen ambulant, das heißt ohne stationäre Behandlung, durchgeführt werden. Sie müssen nicht mehr über Nacht im Krankenhaus bleiben, sondern können schon am Tag der Operation wieder nach Hause und in Ihrer vertrauten Umgebung genesen. Ob ein nötiger Eingriff auch ambulant erfolgen kann, entscheidet Ihr Arzt.
Die Kosten für eine ambulante OP übernehmen wir für Sie – natürlich ohne Zuzahlung.
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Wir übernehmen die Kosten von zugelassenen Arznei- und Verbandmittel, die Ihnen Ihr Arzt auf einem Kassenrezept verschrieben hat. Sie tragen den gesetzlich geregelten Zuzahlbetrag.
Bei Kindern unter 12 Jahren (bei Entwicklungsverzögerungen bis 18 Jahren) sowie für die Standardbehandlung besonders schwerwiegender Erkrankungen bei Erwachsenen übernehmen wir zudem die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie zum Therapiestandard gehören.
Die gesetzlich festgelegte Zuzahlung beträgt für jedes Arznei- oder Verbandmittel 10 Prozent – mindestens fünf, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Eine Ausnahme sind Blutzucker- und Harnteststreifen sowie Arznei- oder Verbandmittel, die aufgrund von Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung ausgestellt werden. Für diese müssen keine gesetzlichen Zuzahlungen entrichtet werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit.
Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, wenn Ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht ist.
Inzwischen steht eine große Anzahl preisgünstiger Medikamente zur Verfügung, die von Zuzahlungen befreit sind. Voraussetzung für die Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.
Im Arzneikompass können sie herausfinden, ob für Ihr Arzneimittel Zuzahlungen zu leisten sind.
Im Arzneikompass finden Sie zudem detaillierte Informationen zu allen Arzneimitteln. Sie erfahren, ob und in welcher Höhe Zuzahlungen zu leisten sind und ob es für Ihr Medikament zuzahlungsfreie Alternativen gibt.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen die Beratung durch Ihren Arzt keinesfalls ersetzen können. Er entscheidet, welches Medikament für Sie aus medizinischer Sicht geeignet ist und ob ein zuzahlungsbefreites Arzneimittel möglich ist.
Sie haben Fragen zu Arzneimitteln? Wir bieten unseren Versicherten eine individuelle und qualifizierte Arzneimittelberatung durch Experten an. Zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen, wenn Sie mehr zu Wirkung, Wechselwirkungen, Risiken und Anwendung bestimmter Arzneimittel haben oder zweifeln.
Unser pharmazeutisches Fachpersonal berät Sie bei allen Fragen rund um das Thema Arzneimittel:
Kontakt:
Frau Andrea Schwiedereck
Fon: 06022/7069179
a.schwiedereck(at)bkk-akzo.de
arzneimittelberatung(at)bkk-akzo.de
Gut geschützt im Urlaub und auf Reisen: Je nachdem, in welches Land Sie fahren, gelten unterschiedliche Bedingungen für den Krankenversicherungsschutz. Die aktuellsten landesspezifischen Informationen finden sie hier.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bietet einen grundsätzlichen Krankenversicherungsschutz. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, Sie sollten Sie auf Reisen stets bei sich haben.
Die EHIC gilt in den 28 EU-Staaten, sowie in
Im Krankheitsfall können Sie sich in diesen Ländern gegen Vorlage Ihrer EHIC und Ihres Ausweises bei Vertragsärzten behandeln lassen und erhalten im Regelfall alle gesetzlichen, landesüblichen Leistungen, so als wären Sie in diesem Land versichert.
Die aktuellsten Informationen, wie der Krankenversicherungsschutz in Ihrem Urlaubs- bzw. Reiseland gehandhabt wird finden Sie in den Merkblättern der DVKA.
BKK-Versicherte genießen zusätzlich Krankenversicherungsschutz während eines Urlaubes in Bosnien-Herzegowina, Tunesien und der Türkei.
Mit diesen Staaten gibt es gesonderte Vereinbarungen, die im Notfall die medizinische Hilfe sicherstellen. Voraussetzung ist ein spezieller „Urlaubskrankenschein“, den wir Ihnen gern zuschicken. Die EHIC-Karte gilt hier nicht. Der Urlaubskrankenschein wird im Bedarfsfall bei der örtlichen Krankenkasse vorgelegt und gegen einen Behandlungsausweis getauscht. Erst danach können Sie einen behandelnden Vertragsarzt vor Ort aufsuchen. In Bosnien-Herzegowina können Sie sich mit Ihrem Urlaubskrankenschein in akuten Fällen auch direkt an eine Gesundheitseinrichtung wenden.
In allen anderen Ländern besteht kein Krankenversicherungsschutz durch Ihre BKK.
Da Ärzte in vielen Ländern nur gegen Barzahlung behandeln, können Ihnen im Krankheitsfall erhebliche Kosten entstehen, die Ihre Krankenversicherung nicht übernehmen darf. Das gilt auch für die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland im Notfall. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema.
Die Merkblätter der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) enthalten aktuelle Informationen, wie der Krankenversicherungsschutz in Ihrem Urlaubs- bzw. Reiseland gehandhabt wird sowie Adressen medizinischer Einrichtungen.
Eine kostenlose App der Europäischen Kommission gibt Auskunft zur Europäischen Krankenversichertenkarte EHIC. Sie enthält allgemeine Informationen zur Versicherungskarte, zu Notrufnummern, den abgedeckten Behandlungen und Kosten, über das Verfahren der Kostenerstattung und Ansprechpartner für den Fall des Verlusts der EHIC.
Wir übernehmen sämtliche Kosten einer notwendigen ärztlichen Behandlung mit allen vertraglich anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden, und zwar zeitlich unbegrenzt. Sie haben die Wahl unter allen zugelassenen Ärzten und Fachärzten.
Bitte beachten Sie: Auch wenn keine Praxisgebühr mehr bezahlt und keine Überweisungen zu Fachärzten ausgestellt werden muss, empfiehlt es sich, zuerst zum Hausarzt zu gehen. So hat er den Überblick über Befunde, Therapieberichte und verordnete Medikamente und kann weitere Behandlungsschritte koordinieren.
Tipp: Sie müssen beim Spezialisten wochenlang auf einen Termin warten? Die Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern vermittelt Ihnen wohnortnah einen Termin in der gewünschten Facharztrichtung innerhalb von 4 Wochen.
Servicenummer Kassenärztlichen Vereinigung Bayern: 0921 787 765-550 20
Bei einer ernsthaften Erkrankung oder vor einer Operation möchte man ganz sicher sein: Ist die vorgeschlagene Therapie die richtige? Gibt es Alternativen zur bevorstehenden Operation? Werde ich von meinem Arzt optimal beraten und behandelt? Vor allem bei orthopädischen Operationen an Knie, Hüfte, Rücken oder Schulter gehen die Meinungen oft auseinander.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Diagnose und Behandlungsempfehlung von Experten prüfen und sich unabhängig beraten lassen. Das garantiert Ihnen maximale Sicherheit und die bestmögliche Behandlung. Die Kosten für die Erstellung des Zweitmeinungsgutachtens übernehmen wir in voller Höhe.
Ob und in welcher Form eine zweite Meinung sinnvoll ist – zum Beispiel in einer spezialisierten Klinik oder bequem und ohne zusätzliche Arztbesuche online über das medizinische Zweitmeinungsportal Medexo – klären wir gemeinsam mit Ihnen vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist unverbindlich. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine zweite Meinung einholen und welcher Meinung Sie folgen.
Wenn Ihnen eine Operation an Knie, Hüfte, Rücken oder Schulter bevorsteht, bietet Ihnen unser Partner Medexo zusätzliche Sicherheit –bequem von zu Hause ohne zusätzlichen Arztbesuch. Einfach online anmelden, Einstiegsfragebogen ausfüllen und Unterlagen hochladen. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie ein ausführliches schriftliches Gutachten mit der Behandlungsempfehlung von ausgesuchten Experten in der jeweiligen Fachrichtung. Zweitmeinung BKK Akzo Nobel.
Die ärztliche Behandlung wird durch das Zweitmeinungsverfahren nicht berührt. Unabhängig vom Ergebnis der qualifizierten ärztlichen Zweitmeinung steht es dem Versicherten frei, die geplante Operation durchführen zu lassen.
BabyCare - kostenloses Programm zur Verhinderung von Frühgeburten.
Sie möchten sichergehen, dass Ihre Schwangerschaft gut verläuft und Sie und Ihr Baby in bester Verfassung sind? BabyCare, unser wissenschaftlich fundiertes Vorsorgeprogramm für eine gesunde Schwangerschaft, unterstützt Sie dabei. Es begleitet Sie durch die Schwangerschaft und trägt nachweislich dazu bei, dass sie ohne gesundheitliche Komplikationen verläuft. Alles, was Einfluss auf Ihre Schwangerschaft hat – Ernährung, Bewegung, Stress, Krankheiten – wird dazu im Blick behalten. Ein übergeordnetes Ziel des Programms ist es, die Frühgeburtenrate zu senken. Vergleiche von Teilnehmerinnen und Nicht-Teilnehmerinnen ergeben eine um bis zu 30 % niedrigere Frühgeburtenrate. Diese Ergebnisse sind beeindruckend, da sie zeigen, dass Schwangere durch entsprechende Information und bewusste Verhaltensweisen einen ganz wesentlichen Beitrag zur gesunden Geburt ihres Kindes leisten können. BabyCare wird von dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. unterstützt und empfohlen.
Handbuch „BabyCare – gesund & schwanger“ mit integriertem Tagebuch und Rezeptbeihefter für eine mikronährstoffoptimierte Ernährung
Nutzung der BabyCare-App
Möglichkeit, den BabyCare-Fragebogen auszufüllen – online oder in der BabyCare-App (Kategorie „Ausführliche Analyse“) – und ein persönliches Gesundheitsprofil erstellen zu lassen
Die BabyCare-App ergänzt das Vorsorgeprogramm. In der App können Sie unter anderem:
Kostenfrei können Sie die App über Google Play sowie den App Store (Stichwort: BabyCare - Gesund und Schwanger) beziehen.
Schwangere – aber auch Frauen, die eine Schwangerschaft planen – können das BabyCare-Programm direkt unter Programm bestellen bei ihrer Kasse kostenlos anfordern.
Das ausgefüllte Online-Formular wird an die BKK Akzo Nobel weitergeleitet und Sie bekommen das Programm zugeschickt.
Sie können das BabyCare-Präventionspaket aber auch kostenlos in unserer Geschäftsstelle in Erlenbach abholen.
Fragen zu BabyCare beantwortet Ihnen gerne unser Kundenservice:
Fon: 06022.7069460
kundenberatung@bkk-akzo.de
Für Ihren Schwangerschaftsverlauf wünschen wir Ihnen alles Gute!
Versicherte müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen leisten. Damit sie sich dabei finanziell nicht überfordern, gilt eine einkommensabhängige, jährliche Höchstgrenze. Sobald diese Belastungsgrenze erreicht ist, können wir Sie für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen, z. B. für Medikamente, Krankengymnastik oder Klinikaufenthalte, befreien.
Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Familien gelten Freibeträge, die vom Haushaltseinkommen abgezogen werden. Für Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen reduziert sich die zumutbare Eigenbelastung auf ein Prozent.
Bitte lassen Sie sich für alle Zuzahlungen eine Quittung ausstellen. Sie werden für eine mögliche Befreiung oder Erstattung von zu viel geleisteten Zuzahlungen benötigt.
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Jeden Tag werden viele Menschen medizinisch versorgt. In der Regel verläuft die Behandlung positiv. Völlig auszuschließen sind Fehler jedoch nicht. Die betroffenen Personen haben nicht nur mit Beschwerden zu kämpfen, sondern müssen auch den Behandlungsfehler nachweisen. Ob Ärzte oder medizinisches Personal ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, ist dabei für Laien oft schwer ersichtlich.
Wir unterstützen Sie bei Verdacht eines Behandlungs- oder Pflegefehlers aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bieten Ihnen eine fachkundige Beratung durch einen versierten medizinischen Berater.
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BKK-Sozialmedizinerin
Fon: 06022/7069145
a.heyer(at)bkk-akzo.de
Als Betriebskrankenkasse sind wir Ihr starker Partner, wenn es um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und die gesunde Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Wir engagieren uns seit vielen Jahren im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und unterstützen Unternehmen und Unternehmer in unserer Region bei der Umsetzung erfolgreicher gesundheitsfördernder Programme.
Zahlen und Statistiken beweisen: Das lohnt sich! Laut der „Initiative Gesundheit und Arbeit“ sinken die krankheitsbedingten Fehlzeiten dank betrieblicher Gesundheitsförderung um durchschnittlich ein Viertel - Motivation und Leistungsbereitschaft steigen. Angesichts einer sich rasant verändernden Arbeitswelt und demographischer Umbrüche wird das Thema „Gesundheit am Arbeitsplatz“ weiter an Bedeutung gewinnen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Know-how, um sich fit für die Zukunft zu machen!
Unabhängig davon bieten wir themenbezogene Aktivitäten aus den Bereichen
Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an. Wir beraten und informieren Sie gerne!
Wie soll betriebliches Gesundheitsmanagement geplant und umgesetzt werden, damit es zum Erfolg wird? Welche steuerlichen Vorteile gibt es? Wie sieht erfolgreiches Gesundheitsmanagement in der Praxis aus? Wie fit ist mein/unser Unternehmen im Bereich BGM?
Viele weitere Informationen, Praxishilfen und einen Selbsttest finden Sie auf unserem Arbeitgeberportal für betriebliches Gesundheitsmanagement:
Sie möchten aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun? Mit unseren einzigartigen Kompaktprogrammen BKK Aktivwoche und Well-Aktiv in attraktiven Therapiezentren stärken Sie Ihre gesundheitlichen Ressourcen nachhaltig und tanken neue Kraft für die Herausforderungen des Alltags.
Weitere Informationen und freie Termine finden Sie hier.
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"Fit und Vital" heißt das Ziel unserer 14-tägigen ambulanten Vorsorgeprogramme mit verschiedenen Schwerpunkten wie Rückengesundheit, „Burnout“-Prophylaxe, Bluthochdruck und vieles mehr. Die Kompaktkuren wurden in Zusammenarbeit mit Fachärzten und Fachtherapeuten entwickelt, um Ihre gesundheitlichen Ressourcen nachhaltig zu stärken. Je nach Krankheitsbild können Sie zwischen Aktivität und Entspannung in den Bergen oder an der See wählen. Voraussetzung für die Kompaktkur ist eine Bescheinigung Ihres Arztes über die medizinische Notwendigkeit.
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Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen
Geburten vor der 37. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm sind ein zentrales Problem in der Geburtshilfe. National und international sind steigende Frühgeburtenraten zu verzeichnen. Dabei können medizinische Risikofaktoren, wie z.B. die bakterielle Vaginose und die Infektion mit Toxoplasmose zu einem Anstieg der Frühgeburtenrate führen.
Frühgeburten sind für die betroffenen Familien mit viel Leid verbunden. Ein Großteil der Frühgeburten ist durch rechtzeitige Intervention vermeidbar. Das frühzeitige Erkennen und die Reduktion dieser Risikofaktoren zählt zu den wichtigsten Zielen des Vorsorgeprogramms.
Das für unsere Versicherten kostenfreie Programm „Hallo Baby“ besteht aus folgenden Inhalten:
Versicherte der BKK Akzo Nobel können die besonderen Leistungen des Vertrages „Hallo Baby“ bei teilnehmenden Frauenärzten in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Wir unterstützen Ihre Familienplanung!
Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, so spielt z. B. der gesellschaftliche Wandel eine wichtige Rolle. Denn die Familienplanung hat sich zeitlich verändert. Im Jahr 2018 waren Mütter bei der Geburt durchschnittlich 31,3 Jahre alt. Jedoch geht die Fruchtbarkeit – egal ob bei Mann oder Frau – mit zunehmendem Alter kontinuierlich zurück und erschwert die Familiengründung. Für die betroffenen Paare stellt der unerfüllte Kinderwunsch in der Regel eine große psychische Belastung auch innerhalb der Partnerschaft dar.
Mit einer künstlichen Befruchtung haben auch Paare, die ungewollt kinderlos sind, die Chance, eine Familie zu gründen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher 50% der Kosten einer künstlichen Befruchtung für die ersten drei Versuche.
Im Rahmen unseres individuellen Versorgungsvertrags „BKK Kinderwunsch“ erhalten Sie einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, der weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.
Mit der Teilnahme an dem Vertrag profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Umfangreichere Patienteninformationen finden Sie hier:
Weitere Detailinformationen sowie andere für Familien interessante Angebote finden Sie hier:
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Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.
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Für Patienten mit chronischen Erkrankungen bieten wir spezielle Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme DMP) an. Ziel ist es, den Behandlungsablauf und die Qualität der Versorgung zu optimieren und dadurch Komplikationen und Folgeerkrankungen zu verhindern.
Als Teilnehmer profitieren Sie von einer gut abgestimmten, kontinuierlichen Betreuung und Behandlung. Selbstverständlich ist die Teilnahme kostenlos und freiwillig.
Allgemeine Informationen zu den Behandlungsprogrammen erhalten Sie unter BKK MedPlus.
Sie sind chronisch erkrankt? Bitte sprechen Sie Ihren Hausarzt bzw. koordinierenden Arzt auf BKK MedPlus an. Mit Ihrer Teilnahmeerklärung sind Sie in das Programm aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Bundesland für jede der genannten Diagnosen ein Vertrag besteht. Spezifische Informationen – auch über die Leistungserbringer – erhalten Sie direkt bei uns. Sprechen Sie uns an!
Die Wirkung der strukturierten Behandlungsprogramme auf die teilnehmenden Versicherten wird wissenschaftlich ausgewertet. Hier finden Sie die uns vorliegenden Qualitätsberichte.
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Das in Kooperation mit den Kinder- und Jugendärzten in Bayern konzipierte Programm „BKK Starke Kids“ bietet eine erweiterte, maßgeschneiderte Gesundheitsvorsorge speziell für Babys, Kinder und Jugendliche. Das Besondere an dem Programm: Neben den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1 gibt es eine Reihe ergänzender Vorsorgeangebote, die der Früherkennung und Behandlung von Entwicklungsstörungen und Krankheiten dienen. Der BKK-Kindergartencheck im Alter von 3 Jahren, die BKK Grundschulchecks I und II im Alter zwischen 7 und 10 Jahren und der BKK Jugendcheck im Alter von 16-17 Jahren gehören dazu.
Ergänzende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche und somit eine lückenlose Vorsorge für alle Entwicklungsphasen vom Baby bis zum Teenager :
Früherkennung und Behandlung von
Außerdem
Die Teilnahme am Vorsorgeangebot BKK Starke Kids ist kostenlos und freiwillig.
Sie wollen wissen, ob Ihr Kinder- und Jugendarzt am Programm teilnimmt oder Sie suchen einen programmteilnehmenden Kinderarzt in Ihrer Nähe? Über den Arztsuchlauf können Sie sich informieren.
Faltblatt Starke Kids zum Download
Faltblatt Elterninformation zum Download
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des PaedNetz Bayern oder auch direkt bei BKK Starke Kids.
Sich aktiv um seine Gesundheit zu kümmern, lohnt sich für unsere Versicherten gleich doppelt. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität. Und mit unserem Bonussystem ist gesundheitsbewusstes Verhalten auch finanziell ein Gewinn. Unser Vorsorge-Bonus-Programm belohnt jeden Teilnehmer, egal ob Mitglied, Ehepartner oder Kind, für jede durchgeführte Präventionsmaßnahme mit einer eigenen Barprämie.
Ausführliche Informationen zum Vorsorge-Bonus-Programm finden Sie hier:
Haben Sie Fragen oder möchten sich gleich Ihr kostenloses Bonusheft bestellen?
Bitte rufen Sie uns an, wir sind gern persönlich für Sie da.
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Sie brauchen eine Sehhilfe? Ihr erster Weg bei Sehproblemen führt zum Augenarzt. Dieser bestimmt Ihre Sehstärke und prüft, ob eine Brille bzw. Kontaktlinsen notwendig sind. Die Kosten dieser Untersuchung tragen wir. Für Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre übernehmen wir darüber hinaus die Kosten für Brillengläser oder medizinisch notwendige Kontaktlinsen in Höhe der bundesweit einheitlichen Festbeträge. Kosten für Sehhilfen bei Erwachsenen dürfen wir nur bei besonderen Indikatoren bezuschussen.
Brillen- und Kontaktlinsenträger aufgepasst! Wir sorgen für Durchblick und beteiligen uns an den Kosten für Ihre Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 Euro. Diese exklusive Mehrleistung erfolgt im Rahmen des BKK-Gesundheitskontos. Schicken Sie uns einfach den Erstattungsantrag sowie Ihre Rechnung im Original (mit Sehstärkenachweis) oder alternativ per Upload über unsere Online-Geschäftsstelle. Ein erneuter Zuschuss ist nach vier Jahren möglich (Versicherte bis zum 18. Lebensjahr nach drei Jahren).
Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.
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Immer gut informiert: Wir bieten Ihnen eine Reihe kleiner, informativer Broschüren zu allen wichtigen Gesundheitsthemen, speziellen Behandlungsprogrammen und unserem Leistungsspektrum.
Für Patienten mit chronischen Erkrankungen bieten wir spezielle Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme DMP) an. Ziel ist es, den Behandlungsablauf und die Qualität der Versorgung zu optimieren und dadurch Komplikationen und Folgeerkrankungen zu verhindern.
Man geht davon aus, dass bei früher Diagnose 90 Prozent aller Darmkrebspatienten geheilt werden können. Daher spielt gerade beim Darmkrebs die Früherkennung eine wichtige Rolle. Deshalb: Vorsorge ist besser!
Darmkrebs ist vermeidbar und heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Ab einem Alter von 50 Jahren steigt das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken, an. Folgende Angebote können Sie zur Vorsorge nutzen:
Versicherte ab dem 55. Lebensjahr haben Anspruch auf eine Darmspiegelung (Koloskopie). Sie ist die sicherste Methode zur Erkennung von Darmkrebs und senkt zugleich das Risiko für eine Erkrankung, denn auffällige Polypen können dabei sofort entfernt werden.
Alterntativ können Sie alle zwei Jahre mittels Schnelltest eine Analyse auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.
Für Versicherte ab 50 Jahren steht eine jährliche Analyse auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durch einen Schnelltest zur Verfügung.
Mehr als 70.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich an Darmkrebs, der häufigsten Krebsart in Deutschland. An den Folgen von Darmkrebs sterben jährlich 27.000 Betroffene. Dabei kann Darmkrebs, wie sonst keine andere Krebserkrankung, durch verschiedene Vorsorgemaßnahmen verhindert werden. Bei rechtzeitiger Früherkennung von Darmkrebs liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent.
Wie entsteht Darmkrebs?
Die genaue Entstehung von Darmkrebs ist nicht bekannt. Man geht davon aus, dass der Tumor in den meisten Fällen aus Polypen entsteht. Darmpolypen verursachen in aller Regel keine Beschwerden, allerdings können sie erkennbar (Blut im Stuhl) oder für das Auge nicht erkennbar (occult) bluten. Im Frühstadium verursacht Darmkrebs in der Regel keine Beschwerden – die Entwicklung vom Polyp (Adenom) zum Tumor dauert oft bis zu zehn Jahre. Als Frühzeichen kann Darmkrebs Stuhlunregelmäßigkeiten verursachen, im Spätstadium auch Blutarmut, Bauchschmerzen und Gewichtsverlust. Früherkennung lohnt sich, denn im Frühstadium bestehen die besten Chancen auf Heilung!
Was können Sie tun?
Eine gesunde Ernährung mit viel Obst und reichlich Bewegung hilft bei der Vorbeugung. Das Risiko zu erkranken steigt ab dem Alter von 45 Jahren statistisch an. Auch eine familiäre (erbliche) Vorbelastung erhöht das Risiko. Wer Fälle von Darmkrebs im engeren Familienkreis hat, sollte schon vor dem 45. Lebensjahr zur Darmkrebsvorsorge gehen. Einen Vorab-Risikocheck gibt es im Internet unter: krebsrisikotest.de
Beste Vorsorge ist die Darmspiegelung
Die Darmspiegelung ist nach heutigem Stand die sicherste Art, Darmkrebs zu vermeiden. Wenn Sie Beschwerden haben, ist die Darmspiegelung zur Ursachenermittlung altersunabhängig eine Leistung Ihrer BKK. Als reine Vorsorgeuntersuchung ist sie ab einem Alter von 55 Jahren Kassenleistung. Die Darmspiegelung wird von spezialisierten Fachärzten (Gastroenterologen) durchgeführt und erfolgt ambulant in der Arztpraxis. Sie hat außerdem den Vorteil, dass Vorstufen von Darmkrebs (Polypen/Adenome) gleich bei der Untersuchung abgetragen werden.
Ist eine Darmspiegelung riskant?
Eine Darmspiegelung ist schmerzfrei und sehr risikoarm und wird unter einer leichten Narkose durchgeführt. Unangenehm ist lediglich die am Vortag der Untersuchung durchzuführende Darmentleerung.
Für Patienten mit chronischen Erkrankungen bieten wir spezielle Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme DMP) an. Ziel ist es, den Behandlungsablauf und die Qualität der Versorgung zu optimieren und dadurch Komplikationen und Folgeerkrankungen zu verhindern.
Ihre persönliche Gesundheitskarte sollten Sie immer bei sich haben. Sie ist Ihr Versichertennachweis und berechtigt Sie zu umfangreichen und bargeldlosen Leistungen bei Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern in Deutschland. Darüber hinaus sichert sie die medizinische Notversorgung im europäischen Ausland.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen zur Ihrer Gesundheitskarte haben.
Junge Eltern haben viele Fragen und oft Zweifel, ob sie in der Versorgung und Pflege ihres Kindes alles richtig machen. Vor allem bei Krankheit, Verletzung oder im Notfall kommt es darauf an, sicher und besonnen zu handeln. In unseren Kursen bekommen junge Eltern dafür das nötige Rüstzeug.
Für die Teilnahme an einem qualifizierten Kurs Säuglingspflege, Kinderkrankenpflege oder Erste Hilfe am Kind gewähren wir nach Vorlage der Originalrechnung einen Zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 50 Euro. Der Zuschuss wird einmalig je familienversichertem Kind bis zum 6. Lebensjahr gewährt.
Jeder Patient im Krankenhaus hat einen Anspruch auf ein Entlassmanagement. Nach vorheriger schriftlicher Information und Einwilligung des Patienten hat das Krankenhaus die Aufgabe, die notwendigen Anschlussmaßnahmen frühzeitig einzuleiten und dem weiterbehandelnden Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig zu informieren.
Bestandteil des Entlassmanagements ist nach Prüfung des Erfordernisses auch die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie, um die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen sicherzustellen. Für diese Zeitspanne kann auch die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
Die BKK Akzo Nobel unterstützt die Durchführung des Entlassmanagements des Krankenhauses, beispielsweise durch die regelhafte Bereitstellung von Informationen zu Versorgungsstrukturen. Aufgabe der Krankenkasse ist es, gemeinsam mit dem Krankenhaus rechtzeitig vor der Entlassung die für die Umsetzung des Entlassplans erforderliche Versorgung zu organisieren, etwa die notwendigen Leistungserbringer zu kontaktieren (z. B. Vertragsärzte, Rehabilitationseinrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen) und für deren zeitgerechten Einsatz zu sorgen.
Die BKK Akzo Nobel Bayern bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsforum Aschaffenburg verschiedene Bausteine zur richtigen Ernährung an. Wir übernehmen 90% der Kursgebühren bei Erfüllung der Voraussetzungen und mindestens 80%iger Teilnahme.
Gewichts-Coaching (Mental)
Der Kurs bietet 8 Gruppentreffen über 4 Monate und geht verstärkt auf den psychologischen Aspekt des Abnehmens ein. Im Ernährungsteil beschäftigen sich die Teilnehmer mit der Optimierung ihrer Mahlzeiten. Im psychologischen Part (entwickelt von einer Dipl.-Psychologin) werden neue Verhaltensmuster durch Visualisierung eingeübt und verstärkt. Die Übungen können jederzeit auf der kurseigenen Motivations-CD nachgehört werden.
Leichter Leben (Aktivfit)
Dieses Beratungskonzept umfasst insgesamt 16 Kursstunden.
In unseren Gesundheitskursen bekommen Sie Unterstützung, um ungünstige Ernährungsgewohnheiten nachhaltig zu verändern. Hier geht es direkt zur Kursdatenbank. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und das gewünschte Themengebiet ein und Sie erhalten eine große Auswahl geeigneter Kurse.
Wir fördern Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem Zuschuss von 90% der Kursgebühr, maximal aber bis zu 300 € pro Kalenderjahr, wenn
Eine Erstattung ist ganz leicht: Drucken Sie sich einfach die Teilnahmebestätigung aus, lassen Sie sie vom Kursleiter ausfüllen und reichen Sie sie mit Angabe Ihrer Bankverbindung und Unterschrift bei uns ein.
Bitte beachten Sie: Die Förderung von Präventionsmaßnahmen ist auf
pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.
Von Gesund-Abnehmen ohne Jojo-Effekt bis zur Ernährungstherapie bei verschiedenen Krankheiten – wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsforum Aschaffenburg verschiedene Bausteine zur richtigen Ernährung an. Auch hier übernehmen wir 90 Prozent der Kursgebühren bei Erfüllung der Voraussetzungen und mindestens 80-prozentiger Teilnahme.
Bausteine bei starkem Übergewicht und Adipositas
Gewichts-Coaching (Plus)
Für Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene
Das Gewichts-Coaching (Plus) ist ein 4-monatiges Programm als Hilfe zur Selbsthilfe. Zur individuellen Unterstützung sind 5 Individualberatungen mit dem RICHTIG ESSEN-Berater enthalten. Ein Fitness-Check beurteilt die eigene Fitness und stellt ein individuelles Bewegungsprogramm für zu Hause zur Verfügung.
Gewichts-Coaching (KombiPlus)
Für Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene
Hier stehen Ihnen Ernährungs- und Bewegungsfachkräfte einzeln zur Seite. Über 12 Monate erfolgt eine intensive Umstellung in 3 Phasen und eine enge Abstimmung mit dem betreuenden Arzt.
Richtig Essen – Abnehm Coaching
Individualberatung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen (außer Adipositas und Krebs)
a) Beratungspaket Basis
b) Beratungspaket Plus
Individualberatung bei Krebspatienten
RICHTIG ESSEN – Krebstherapie Basis
RICHTIG ESSEN – Krebstherapie Plus
Wir übernehmen die Fahrkosten für notwendige Fahrten zur stationären Behandlung. Beachten Sie bitte, dass eine Erstattung grundsätzlich nur für Fahrten zum nächstmöglichen Behandlungsort, in dem die Behandlung stattfinden kann, möglich ist.
Ihre gesetzliche Zuzahlung pro Fahrt beträgt 10 Prozent, mindestens 5, maximal 10 EUR. Bei Fahrkosten, die aufgrund einer Verlegung aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung.
Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können wir nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen. Ein besonderer Ausnahmefall liegt besonders bei folgenden Fahrten vor:
Um eine bessere Qualität und mehr Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, haben wir für planbare und wiederkehrende Krankenfahrten Verträge mit Fahrdienst- bzw. Taxiunternehmen aus unserer Region geschlossen. Für planbare Krankenfahrten kontaktieren Sie bitte einen unserer Vertragspartner. Konkrete Informationen hierzu, insbesondere über die Vertragspartner in Ihrer Wohnortnähe, erhalten Sie bei Ihrer BKK.
Unsere Familienversicherung ist für Familien die günstigste und beste Möglichkeit, sich in der Kranken- und Pflegeversicherung zu versichern. Denn egal wie groß Ihre Familie ist – sie zahlen nur einen Beitrag. Kinder sowie Ehe- und Lebenspartner sind bei voller Leistung kostenlos mitversichert. Das gilt für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder im Studium befinden, sogar bis zum 25. Lebensjahr. Ehe- und Lebenspartnerpartner, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, sind ebenfalls kostenfrei familienversichert.
Als gesetzliche Krankenkasse sind wir verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung weiterhin erfüllt sind. Dazu senden wir Ihnen ein Mal jährlich einen Fragebogen zu.
Einen Antrag zur Familienversicherung finden Sie in unserem Formular-Center.
Bei der BKK Akzo Nobel Bayern in guten Händen: Von der Geburt bis ins hohe Alter bieten wir umfangreiche und gezielte Vorsorgeleistungen, die dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Familie dienen. Denn viele Krankheiten sind vermeidbar, wenn Risiken rechtzeitig erkannt werden. Andere können durch Früherkennung im heilbaren Stadium erfolgreich behandelt werden. Die Kosten übernehmen wir, die Vorlage Ihrer Versichertenkarte genügt.
Besonders wichtig für die gesundheitliche Entwicklung eines Menschen sind die ersten Lebensjahre. Denn in der Kindheit werden die Weichen gestellt für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden.
Vorsorgeuntersuchungen
Damit Ihr Kind sich von Anfang an optimal entwickelt und kleine Gesundheitsprobleme gar nicht erst größer werden, gibt es ein spezielles Untersuchungsprogramm für Kinder von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr. Es besteht aus mehreren Untersuchungen (U1 bis U9 sowie J1) und dient dazu, Krankheiten und Fehlentwicklungen körperlicher und psychischer Art so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln.
Bei Teilnahme an unserem Bonusprogramm BKK BonusPlus Stempel im Bonusheft nicht vergessen!
Zahngesundheit für Kinder
Die richtige Zahnpflege beginnt schon im Kindesalter. Daher sind frühzeitige und umfassende Vorsorgeuntersuchungen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sehr wichtig.
Die erste zahnärztliche Kinderfrühuntersuchung erfolgt bereits zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat, eine zweite Untersuchung vom 49. bis 72. Lebensmonat. Für Kinder von 6 bis 17 Jahren ist die halbjährliche zahnärztliche Untersuchung verbindlich, also zweimal pro Jahr. Neben der Kontrolle stehen Prophylaxemaßnahmen wie die Fissurenversiegelung der Backenzähne an.
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Impfschutz für Kinder
Ohne Impfungen kann es bei manchen Krankheiten zu schweren Komplikationen kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir eine vollständige Immunisierung von Anfang an. Impfungen werden vom Kinderarzt durchgeführt. Eine Übersicht der empfohlenen Impfungen für Babys, Kinder und Jugendliche finden Sie im Impfausweis bzw. im Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO), Impfkalender STIKO.
Bei Teilnahme an unserem Bonusprogramm BKK BonusPlus Stempel im Bonusheft nicht vergessen!
Krebsvorsorge
Für Frauen ab 20 und Männer ab 35 Jahren sind die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ein wichtiger Termin. Wird Krebs früh erkannt und behandelt, sind die Aussichten auf eine vollständige Heilung enorm hoch.
Gesundheits-Check-up für Männer und Frauen ab 35 Jahre
Ab dem 35. Lebensjahr steht alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nieren- und Zuckerkrankheit an. So können Risikofaktoren und eventuelle Krankheiten schon im frühesten Stadium erkannt und erfolgreich behandelt werden. Vereinbaren Sie für den Check-up einen Termin bei Ihrem Hausarzt.
Folgende Untersuchungen werden hierbei vorgenommen:
Bei Teilnahme an unserem Bonusprogramm BKK BonusPlus Stempel im Bonusheft nicht vergessen!
Zahngesundheit
Um Zahnerkrankungen rechtzeitig erkennen und verhindern zu können, sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wichtig. Wir empfehlen Ihnen deshalb, auch ohne Beschwerden mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen und sich untersuchen zu lassen. Jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung wird im Bonusheft vom Zahnarzt bescheinigt. Das Zahn-Bonusheft erhalten Sie direkt von Ihrem Zahnarzt. Wenn Sie außerdem am Bonusprogramm BKK BonusPlus der BKK Akzo Nobel teilnehmen, erhalten Sie darüber hinaus einen für den Erhalt des Bonus erforderlichen Stempel in unserem Bonusheft.
Impfschutz
Sind Sie ausreichend geimpft? Neben den Grundimmunisierungen im Kindesalter empfehlen wir Erwachsenen, alle zehn Jahre ihre Wundstarrkrampf- und Diphtherie-Schutzimpfung auffrischen zu lassen. Über 60-Jährigen raten wir zur Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung. Fragen Sie Ihren Arzt nach Ihrem Impfschutz und lassen Sie fehlende Impfungen gegebenenfalls nachholen. Eine Übersicht der empfohlenen Impfungen finden Sie im Impfausweis bzw. im Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO), Impfkalender STIKO.
Bei Teilnahme an unserem Bonusprogramm BKK BonusPlus Stempel im Bonusheft nicht vergessen!
Rehabilitationssport und Funktionstraining sind ergänzende Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Sie richten sich an behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen. Ziel ist es, ihnen nach einer Erkrankung oder Operation die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Funktionstraining ist zielt dabei auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite, Rehabilitationssport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit.
In der Regel verordnet der Arzt 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten.
Der Arzt verordnet in der Regel eine bis zwei Übungseinheiten pro Woche innerhalb von 12 Monaten.
Wir tragen die Kosten der Behandlung vollständig. Sie haben keinen Eigenanteil zu zahlen.
Auf Ihrem BKK-Gesundheitskonto stehen Ihnen und Ihren familienversicherten Angehörigen jeweils pro Jahr mehrere hundert Euro zur Verfügung. Ihr Guthaben können Sie für medizinische Leistungen verwenden, die normalerweise kostenpflichtig sind. Ob zusätzliche Vorsorgeleistungen, alternative Heilmethoden wie die Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder einen Zuschuss für Sehhilfen – Sie entscheiden selbst, welche Angebote Sie aus unserem Programm nutzen möchten.
Gesund leben lohnt sich – machen Sie mit!
Wir erstatten Ihnen gegen Vorlage der Originalrechnung (entfällt bei Beantragung über die Online-Geschäftsstelle - hier reicht das Hochladen der Rechnung) 50 % einer Arztrechnung über eine individuelle ärztliche Vorsorgeuntersuchung (IGeL-Leistung), maximal 150 Euro pro Kalenderjahr. Insbesondere folgende individuelle Vorsorgeleistungen sind erstattungsfähig:
Vorsorgeuntersuchungen
Die umfassende und äußerst gründliche und professionelle Zahnreinigung bei einem Vertragszahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützen wir einmalig zu 50 %, maximal bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr - (wahlweise gegen Vorlage der Originalrechung oder per Upload über meine.bkk-akzo.de).
Wer auf die Wirksamkeit von alternativen oder ergänzenden Heilmethoden vertraut, der kann auch im Bereich der ganzheitlichen, manuellen Behandlungsmethode mit einer Kostenerstattung durch uns rechnen. Wir erstatten jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 Euro, insgesamt somit bis zu 90 Euro kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen.
Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt voraus, dass die Behandlung ärztlich verordnet wurde und der Leistungserbringer Mitglied in einem anerkannten Berufsverband der Osteopathen ist bzw. eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt.
Für die Kostenerstattung benötigen wir wahlweise den Ersttatungsantrag samt Originalrechnung oder Sie laden die Rechnung über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de hoch.
Die BKK Akzo Nobel sorgt für Durchblick und beteiligt sich an den Kosten für Ihre Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 Euro.
Die Kostenerstattung erhalten Sie einmalig gegen Vorlage der Rechnung im Original oder per Upload über unsere Online-Geschäftsstelle. Ein erneuter Zuschuss ist nach vier Jahren möglich (für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr alle drei Jahre).
Einen entsprechenden Antrag dazu finden Sie hier:
Antrag Erstattung Gesundheitskonto
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Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.
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Unsere Gesundheitskurse richten sich an alle, die aktiv zur Erhaltung und Verbesserung ihrer Gesundheit beitragen wollen. Gezielt werden von uns Gesundheitskurse aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:
Sie erhalten einen Zuschuss von 90 Prozent der Kursgebühr, bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr, wenn:
Bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen ist folgendes zu beachten:
Mit einem Klick zum qualitätsgeprüften Kurs – hier geht es zu unserer Datenbank Präventionskurse. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und das gewünschte Themengebiet ein und Sie erhalten eine große Auswahl geeigneter Kurse: zur Datenbank.
Um Ihre Erstattung zu erhalten, drucken Sie sich bitte das folgende PDF-Formular aus, lassen Sie es vom Kursleiter ausfüllen und reichen es mit Angabe Ihrer Bankverbindung und Unterschrift bei uns ein.
Das BKK-Hausarztmodell steht für eine besondere Qualität der hausärztlichen, wohnortnahen Versorgung: Der Hausarzt koordiniert die gesamte Behandlung, überweist an Fachärzte und hat den Überblick über Befunde, Therapieberichte und verordnete Medikamente. Er spricht die nächsten Behandlungsschritte mit den Patienten ab und berät bei Therapieentscheidungen. Dadurch können Behandlungen gut aufeinander abgestimmt werden, Doppeluntersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen werden vermieden. Das Programm richtet sich insbesondere an chronisch kranke Patienten, die häufig und regelmäßig ihren Hausarzt sowie verschiedene Fachärzte aufsuchen müssen.
Unser Hausarztprogramm wurde gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) entwickelt und erfüllt höchste Qualitätsstandards. Alle teilnehmenden Ärzte müssen sich unter anderem regelmäßig fortbilden, um sich über aktuelle medizinische Erkenntnisse und Leitlinien auf dem Laufenden zu halten.
Das BKK Hausarztprogramm ist kostenlos und freiwillig. Wenn Sie daran teilnehmen wollen, sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Hausarzt an und schreiben Sie sich bei ihm in das Programm ein. Mit Ihrer Teilnahmebestätigung erklären Sie sich dazu bereit, bei gesundheitlichen Problemen immer erst Ihren Hausarzt aufzusuchen, der Sie falls notwendig, an den Facharzt überweist. Mit Ihrer Einschreibung verpflichten Sie sich, mindestens ein Jahr am BKK Hausarztprogramm teilzunehmen und sich für diesen Zeitraum an den Hausarzt zu binden.
Nutzen Sie die Vorteile des Hausarztmodells und damit die Kompetenz eines persönlichen Gesundheitsberaters. Genauere Informationen entnehmen Sie der Patienteninfo zum Hausarztprogramm sowie der Patienteninfo zum Datenschutz.
Auch für Kinder und Jugendliche bieten wir ein hausarztbasiertes Versorgungsmodell. Das Programm „BKK Starke Kids“ wird in Kooperation mit den Kinder- und Jugendärzten in Bayern umgesetzt. Es bietet eine maßgeschneiderte und kostenfreie Gesundheitsvorsorge speziell für Kinder und Jugendliche. Das Besondere an dem Programm: Neben den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1 gibt es eine Reihe ergänzender Vorsorgeuntersuchungen, die für Ihr Kind wichtig sein können. Hierzu gehören z. B. der BKK-Kindergartencheck im Alter von 3 Jahren, die BKK Grundschulchecks I und II im Alter zwischen 7 und 10 Jahren oder der BKK Jugendcheck im Alter von 16-17 Jahren.
Zur Programmteilnahme:
Sprechen Sie einfach Ihren Kinder- und Jugendarzt auf unser innovatives Behandlungsmodell an und schreiben Sie sich direkt bei ihm in das Programm ein. Nähere Informationen erhalten Sie auch über unsere Kundenberater*innen.
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Wenn Sie krank sind, sollten Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Doch wer kümmert sich in dieser Zeit um Haushalt und Kinder? Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushaltes z.B. bei Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist.
Als Mehrleistung haben Sie bei uns darüber hinaus in folgenden Situationen Anspruch auf eine Haushalthilfe:
Nach ärztlicher Bescheinigung ist Ihnen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich
Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist.
Leistungshöhe
Sofern die Haushaltshilfe bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, können grundsätzlich keine Kosten erstattet werden. Allerdings kann ein durch die Erbringung der Haushaltshilfe entstehender Verdienstausfall und ggf. erforderliche Fahrkosten erstattet werden. Die Kosten werden jedoch nicht immer vollumfänglich erstattet, es gilt ein Höchstbetrag von 80 € pro Tag.
Sofern die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert ist, können grundsätzlich sämtliche Kosten im Rahmen der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine angemessene Höhe und auf eine angemessene Stundenzahl begrenzt. Diesbezüglich gehen die Spitzenverbände der Krankenkassen in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben vom 09.12.1988 zu § 38 SGB V davon aus, dass als angemessene Stundenzahl ein 8-stündiger Einsatz pro Tag gilt. Die Kosten sind dabei auf einen Höchstbetrag von 2,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, auf- oder abgerundet auf den nächsten geraden Eurobetrag, begrenzt (im Jahr 2020: 80,00 Euro für einen 8-Stunden-Tag bzw. 10,00 Euro pro Stunde).
Zuzahlung
Die Zuzahlung der Versicherten beträgt 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro täglich. Die Haushaltshilfe in Verbindung mit Schwangerschaft und Entbindung ist zuzahlungsfrei.
Antrag
Den Antrag auf Haushaltshilfe finden Sie in unserem Formular-Center.
Bitte beachten Sie: Der Anspruch auf die Haushaltshilfe besteht immer gegenüber der Krankenkasse, bei der die haushaltsführende Person versichert ist.
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Wenn Sie statt im Krankenhaus zu Hause behandelt und gepflegt werden oder wenn dies zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig ist, übernehmen wir die Kosten der häuslichen Krankenpflege durch qualifizierte Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen).
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihr Arzt die häusliche Krankenpflege verordnet, medizinische Hilfeleistungen erforderlich sind und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Häusliche Krankenpflege ist als kurzzeitige Pflege gedacht. Die Kosten werden für maximal für 28 Tage übernommen. In Ausnahmefällen kann die Zeit verlängert werden.
Sie haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn:
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für jede ärztliche Verordnung und 10 Prozent der Kosten der häuslichen Krankenpflege für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr. Bei häuslicher Krankenpflege in Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
Seit Jahren nehmen die Geburten in Deutschland stetig zu. Gleichzeitig müssen mehr junge Familien betreut und mit adäquaten Informationen versorgt werden.
Diese Versorgungslücke soll durch ein neues Angebot, nämlich die digitale Hebammenberatung, geschlossen werden. Durch die professionelle Unterstützung von festangestellten Hebammen beim Anbieter Kinderheldin wird ein fachlich kompetenter Service garantiert.
Das neue Angebot rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und 1. Lebensjahr des Kindes unterstützt Schwangere und Mütter; Sie können immer dann mit einer Hebamme chatten oder telefonieren, wenn es gerade nötig ist.
Vorteil: Unkompliziert, direkt, flexibel
• Online
• Ortsunabhängig
• Ohne Terminabsprache
• Täglich von 7 Uhr bis 22 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen
• Per Chat, Telefon oder Videocall
• Kostenlos
Vorteil: Verlässliche Expertenmeinung
Sie erhalten schnell eine medizinisch fundierte Expertenmeinung, sei es zu
• Windelpo, Babykolik oder Blähbauch
• Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Kind
• Stillen und Beikost
• Akuten oder allgemeinen Fragen
Vorteil: Ergänzt bestehendes Angebot
Der persönliche Kontakt zu einer Geburtshelferin, einem Entbindungshelfer oder den Ärzten kann und soll durch Kinderheldin nicht ersetzt werden. Bei Bedarf kann die bereits bestehende Versorgung jedoch mühelos durch die digitale Beratung ergänzt werden.
So einfach geht’s:
Gutscheincode bei uns anfordern, Browser auf dem Smartphone oder PC öffnen, auf www.kinderheldin.de/bkk den Code eingeben und registrieren. Nach erfolgter Registrierung einfach Telefonat oder Chat auswählen und direkt mit einer Hebamme austauschen. Es muss keine zusätzliche App oder Anwendung heruntergeladen werden.
Teilnahmevoraussetzungen:
• bei der BKK Akzo Nobel krankenversichert
• Ärztlich festgestellte Schwangerschaft
• Längstens bis 1 Jahr nach der Entbindung
Qualitätskontrolle:
Die Qualität der telemedizinischen Beratung gewährleistet die Kinderheldin GmbH über die Auswahl der Beratenden und über ein internes Qualitätsmanagement. Alle Hebammen verfügen über eine staatlich anerkannte Ausbildung und Berufserfahrung. Damit eine medizinisch fundierte Beratung gewährt und höchste wissenschaftliche Standards eingehalten werden können, verstärkt ein Beirat aus Ärzten und Psychologen das Team von Kinderheldin.
Hier gehts zu Kinderheldin: Kinderheldin
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Sie möchten sich bei der Geburt von einer persönlich gewählten, freiberuflich tätigen Hebamme betreuen lassen? Die Kosten für diese besondere Leistung übernehmen wir. Neben den regulären Leistungen des Arztes und der Hebamme erstatten wir bis zu 300 Euro der entstandenen Kosten für die Hebammenrufbereitschaft.
Die Rufbereitschaft wird vertraglich mit einer Hebamme Ihres Vertrauens vereinbart. Damit verpflichtet sie sich, zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar zu sein und Ihnen zur Verfügung zu stehen, wenn Ihr Baby kommt. Die Kosten, die sie dafür in Rechnung stellt, erstatten wir bis zu maximal 300 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.
Der BKK Hebammenfinder hilft Ihnen bei der Suche nach einer Hebamme in Ihrer Region: BKK Hebammenfinder
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Heilmittel wie Sprach- und Sprechtherapie, Massagen oder Krankengymnastik tragen zur Heilung oder Linderung von Beschwerden oder Beeinträchtigungen bei. Sie wirken überwiegend äußerlich und werden von speziell ausgebildeten Therapeuten wie Physiotherapeuten oder Logopäden angeboten. Bis auf die gesetzlich geregelte Zuzahlung übernehmen wir bei ärztlich verordneten Heilmitteln die Kosten.
Diese Maßnahmen zählen zu den Heilmitteln:
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Erwachsene 10 Prozent je einzelner Leistung sowie 10 EUR je Verordnung.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwangere sind von dieser Zuzahlung befreit.
Rollstühle, Hörgeräte, Brillen aber auch Prothesen, Rollatoren, Schuheinlagen oder Inkontinenzartikel gehören zu den Hilfsmitteln. Sie unterstützen eine Behandlung oder gleichen Funktionseinschränkungen aus.
Bei medizinisch notwendigen, anerkannten Hilfsmitteln übernehmen wir – bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung – die Anschaffungskosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweils bundesweit einheitlichen Festbetrags. Aufwendungen für erforderliche Änderungen oder Reparaturen werden ebenfalls übernommen. In manchen Fällen können wir Ihnen erforderliche Hilfsmittel auch leihweise zur Verfügung stellen.
Ob ein Gegenstand ein anerkanntes Hilfsmittel ist, können Sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung nachsehen.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung für jedes Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei gemieteten Hilfsmitteln zahlen Sie insgesamt nur 10 Euro für die gesamte Dauer der Mietzeit. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Inkontinenzartikel, Unterlagen oder Handschuhe) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung, höchstens jedoch 10 Euro im Monat.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.
Bitte beachten Sie: Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst.
Manche Hilfsmittel, wie z. B. Schuhe, sind auch normale Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Wir dürfen die Kosten deshalb nicht in voller Höhe übernehmen. Ein Beispiel sind orthopädische Schuhe: Nur die orthopädische "Zurichtung" ist das Hilfsmittel, das wir bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung übernehmen. Die Anschaffung ist selbst zu zahlen.
Den Eigenanteil zahlen Sie an das Sanitätshaus/Apotheke, er wird nicht auf die teilweise Befreiung von Zuzahlungen angerechnet.
Für manche Hilfsmittel gelten Festbeträge, d. h. Höchstgrenzen, bis zu der wir das Mittel bezahlen dürfen. Das betrifft Seh- und Hörhilfen, Inkontinenzartikel, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Stoma-Artikel und Einlagen. Um Kosten zu vermeiden, erkundigen Sie sich am besten vorab beim Anbieter, ob er zum Festbetrag liefert oder ob es aufzahlungsfreie Alternativen gibt.
Bei Hilfsmitteln ohne Festpreis übernehmen wir die Kosten bis maximal zur Höhe des vertraglich vereinbarten Preises. Informieren Sie sich vorab, welche Kosten entstehen und ob noch ein Eigenanteil zu zahlen ist. Je nach Anbieter können die Preise abweichen.
Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung eines Hilfsmittels und beraten Sie unabhängig und umfassend, z. B. zur Auswahl und Beschaffung des passenden Hilfsmittels. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu einem fairen Preis sicherzustellen. Wir beraten Sie auch, ob es im Einzelfall nicht günstiger ist, ein Hilfsmittel für einen bestimmten Zeitraum zu mieten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Kundenbetreuer aus unserem Hilfsmittelteam.
Hilfsmittel/Rehabilitation
Fon: 06022.7069-440
rehabilitation(at)bkk-akzo.de
Ganzheitliche Heilmethoden wie die Homöopathie stehen bei vielen Menschen hoch im Kurs. Die rund 200 Jahre alte Lehre des Arztes Samuel Hahnemann beruht auf der Regel: "Ähnliches durch Ähnliches heilen." Homöopathie soll die Schulmedizin nicht ersetzen, sondern ergänzen, sie wirkt ganzheitlich auf Körper und Psyche. Hochverdünnte Wirkstoffe (als Tropfen oder Kügelchen/Globuli) sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers anregen.
Wir haben für Sie einen speziellen Versorgungsvertrag mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen. Für die homöopathische Behandlung bei einem zugelassenen Arzt übernehmen wir somit die Kosten. Sie werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.
Damit die Qualität der Behandlung gesichert ist, kann diese ausschließlich bei speziell ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in Anspruch genommen werden.
Nähere Informationen (u.a. eine aktuelle Liste mit den teilnehmenden, qualifizierten Ärzten) finden Sie auf der Website von managementgesellschaft-dzvhae.de.
Nein, homöopathische Arzneimittel werden von uns nicht erstattet.
Schwerstkranken und sterbenden Menschen ermöglichen wir in der letzten Phase ihres Lebens eine intensive Form der Fürsorge und Begleitung: Ziel der Palliativmedizin und Hospizversorgung ist es, ihre verbleibende Lebenszeit so lebenswert wie möglich zu gestalten, Ängste zu nehmen, Schmerzen zu lindern und mit Menschlichkeit beizustehen.
Bei einer Betreuung in einem Hospiz übernehmen wir die Arztkosten, die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie einen Teil der Unterbringungskosten. Ist ein Versicherter pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, zahlt die Pflegekasse den Betrag, den sie für seine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim übernehmen würde. Mögliche finanzielle Lücken können durch Spenden geschlossen werden, denn finanzielle Gründe sollten niemanden daran hindern, ein Hospiz aufzusuchen.
Weitere Informationen über Hospize in Deutschland oder über die Hospizversorgung erhalten Sie beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e. V.
Sie planen eine große Reise? Dann sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig über den erforderlichen Impfschutz informieren. Bei unserer Online-Impfberatung erhalten Sie dazu alle notwendigen Informationen.
Die Kosten für Ihre Reiseschutzimpfungen werden von uns zu 90% übernommen (Kosten der Impfstoffe sowie Arztkosten). Der Zuschuss wird nach Vorlage der spezifizierten Originalrechnung(en) gewährt. Die Vorlage der Originalrechnung entfällt bei Beantragung der Leistung über die Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de .
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie im Punkt Reiseschutzimpfung.
Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:
www.gesundes-reisen.de
www.bzga-reisegesundheit.de
www.auswaertiges-amt.de
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!
Impfungen sind ein zuverlässiger Schutz vor schwerwiegenden und möglicherweise lebensgefährlichen Erkrankungen. Aus diesem Grund empfehlen wir eine vollständige Immunisierung von Kindesbeinen an. Selbstverständlich übernehmen wir die Kosten für empfohlene, unverzichtbare Schutzimpfungen für Kinder und Erwachsene.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) aktualisiert die Impfempfehlungen für Deutschland fortlaufend und veröffentlicht sie im aktuellen Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Neben den Grundimmunisierungen im Kindesalter empfehlen wir Erwachsenen, alle zehn Jahre ihre Wundstarrkrampf- und Diphtherie-Schutzimpfung auffrischen zu lassen. Über 60-Jährigen raten wir zur Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung. Auch hierfür übernehmen wir die Kosten.
Welche Leistungen wir freiwillig im Rahmen von Reiseschutzimpfungen übernehmen, erfahren Sie ebenfalls unter Leistungen A-Z, Impfberatung/Impfberatung für die Reise sowie unter Reiseschutzimpfungen.
Integrierte Versorgungsmodelle werden von uns in vielen Bereichen und für unterschiedliche Krankheitsbilder angeboten. Ihr Vorteil: optimal aufeinander abgestimmte medizinische und therapeutische Leistungen, kürzere Wartezeiten, höhere Behandlungsqualität und die Verbesserung der Behandlungsergebnisse. Dafür haben wir Verträge mit ausgewählten Gesundheitspartnern abgeschlossen.
Die Integrierte Versorgung ist Teil der strukturierten Behandlungsprogramme für unsere Versicherten. Für Patienten mit chronischen Erkrankungen bieten wir darüber hinaus unter BKK MedPlus spezielle Disease-Management-Programme (DMP).
Die Teilnahme an den Programmen der Integrierten Versorgung ist grundsätzlich freiwillig. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht. Sprechen Sie Ihren Arzt auf die Möglichkeiten der Integrierten Versorgung an. Weitere Informationen über Versorgungsnetze und Teilnahmemöglichkeiten erhalten Sie über uns.
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Eine kiefernorthopädische Behandlung korrigiert Fehlstellungen der Zähne. Die Zähne werden mittels Zahnspange nach und nach in die gewünschte Position geführt, um gesundheitliche Einschränkungen, etwa beim Sprechen oder Kauen, zu verhindern. Die besten Erfolgsaussichten bestehen in der Wachstumsphase von Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren. Ob eine Korrektur medizinisch notwendig ist, beurteilt der Kiefernorthopäde anhand festgelegter Kriterien.
Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen insgesamt 100 Prozent der Behandlungskosten. Dabei tragen wir zunächst 80 Prozent der Kosten für das erste Kind. Sind mehrere Kinder einer Familie zugleich in kiefernorthopädischer Behandlung, erhöht sich der Betrag auf 90 Prozent. Nachdem die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, erstatten wir Ihnen den gezahlten Eigenanteil vollständig zurück.
Wenn bei schweren Kieferanomalien eine Kombination von kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist, übernehmen wir die Kosten über das 18. Lebensjahr hinaus.
siehe Hebammen-Onlineberatung - Kinderheldin
Wenn Sie als Mutter oder Vater mit Ihrem kranken Kind zu Hause bleiben müssen, wird in dieser Zeit in der Regel kein Arbeitsentgelt gezahlt. Wir überbrücken den Verdienstausfall und zahlen Ihnen im Bedarfsfall Kinderkrankengeld.
Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für jedes Elternteil für bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr und Kind. Gibt es mehr als zwei Kinder in Ihrer Familie, erhöht sich die Dauer auf 25 Arbeitstage im Jahr für jedes Elternteil. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Anteile beider Elternteile. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn Arbeitsentgelt fortgezahlt wird.
Die Neuregelung des erweiterten Anspruchs auf Kinderkrankengeld bezüglich der Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2021 ist zum 05.01.2021 in Kraft getreten und beinhaltet folgenden erweiterten Leistungsanspruch:
| 2020 | 2021 |
für jedes Kind pro Elternteil | 10 Arbeitstage | 20 Arbeitstage |
jedes Kind für alleinerziehende Versicherte | 20 Arbeitstage | 40 Arbeitstage |
Höchstanspruch bei mehreren Kindern | 25 Arbeitstage | 45 Arbeitstage |
Höchstanspruch bei mehreren Kindern für alleinerziehende Vers. | 50 Arbeitstage | 90 Arbeitstage |
Wann besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach der gesetzlichen Neuregelung?
Neben der bereits bestehenden Regelung zum Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2021 auch dann, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt wird, oder wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht.
Einen Antrag auf Kinderkrankengeld können Sie hier downloaden: Antrag Kinderkrankengeld. Alternativ senden wir Ihnen diesen gerne auf Anfrage zu.
Wichtig: Zum Antrag wird ein entsprechender schriftlicher Nachweis der Einrichtung oder Schule benötigt.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung erhalten Sie Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent Ihres Nettoverdienstes.
Weiterer wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Corona Pandemie sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen aktuell geschlossen. Der Beschluss ist befristet bis zum 14. Februar 2021.
Für den Zeitraum der generellen Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen wird auf die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Einrichtung verzichtet.
Sie suchen nach einem Krankenhaus in Ihrer Nähe? Eine Operation ist geplant und Sie möchten wissen, wer sich darauf spezialisiert hat? Sie sind schwanger und suchen nach einer Geburtsklinik?
Der BKK Klinik-Finder unterstützt Sie dabei, ein Krankenhaus nach Ihren Wünschen zu finden!
Als BKK-Versicherte*r erhalten Sie medizinische Leistungen normalerweise bequem und bargeldlos über Ihre Gesundheitskarte. Eine Alternative dazu ist die Kostenerstattung. Bei diesem Wahltarif werden Sie zum Selbstzahler und treten als Privatpatient auf – mit größeren Freiheiten, aber auch größeren finanziellen Risiken. Sie sind an die Wahl der Kostenerstattung für mindestens 1 Jahr gebunden.
Die Kostenerstattung können Sie für folgende Bereiche (einzeln oder zusammen) wählen:
Mit der Entscheidung zum Kostenerstattungsprinzip erhalten Sie Rechnungen nach den amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte bzw. Therapeuten, die Sie zunächst selbst tragen. Wir erstatten maximal die Kosten, die bei einer Behandlung über Ihre Gesundheitskarte entstanden wären, abzüglich der üblichen gesetzlichen Zuzahlung und eines Abschlags für Verwaltungskosten von 3 Prozent (mindestens 5 € bis maximal 50 €). Die Kostenerstattung gilt nur für Vertragsleistungen, die auch über die Gesundheitskarte abrechenbar wären.
Der Vorteil der Kostenerstattung: Sie können private Sprechstunden vereinbaren und sind nicht an die Gebührenordnungen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Dem gegenüber stehen finanzielle Risiken und Mehrkosten: So können Leistungserbringer im Rahmen der privatärztlichen Behandlung höhere Sätze in Rechnung stellen. Die Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten oder können über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.
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Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.
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Sie sind arbeitsunfähig erkrankt? Damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, erhalten Sie von uns – gegebenenfalls erst nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung – das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld. Dieser Anspruch ist zeitlich unbefristet. Einzige Einschränkung: Das Krankengeld wegen derselben Krankheit ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Aus dem Krankengeld sind in der Regel Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld befreit.
Als Versicherte(r) der BKK Akzo Nobel Bayern haben Sie die freie Wahl unter den nächstgelegenen geeigneten Krankenhäusern. Wir übernehmen für Sie die Kosten der stationären Behandlung. Sie umfassen Aufenthalt, Pflege, Medikamente sowie alle medizinisch notwendigen Leistungen nach modernen, wissenschaftlich fundierten Methoden, damit Sie schnell wieder nach Hause zurückkehren können.
Sie tragen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag, jedoch insgesamt für höchstens 28 Tage in einem Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung vollständig befreit.
Sie suchen nach einem Krankenhaus in einer bestimmten Region oder nach bestimmten Spezialgebieten?
Der BKK Klinik-Finder hilft Ihnen dabei!
Ihre persönliche Gesundheitskarte sollten Sie immer bei sich haben. Sie ist Ihr Versichertennachweis und berechtigt Sie zu umfangreichen und bargeldlosen Leistungen bei Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern in Deutschland. Darüber hinaus sichert sie die medizinische Notversorgung im europäischen Ausland.
Für Frauen ab 20 und Männer ab 35 Jahren sind Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ein wichtiger Termin. Wird die gefährliche Krankheit früh erkannt und behandelt, sind die Aussichten auf eine vollständige Heilung enorm hoch.
siehe BKK Kinderwunsch
Wir unterstützen Ihre Familienplanung!
Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, so spielt z. B. der gesellschaftliche Wandel eine wichtige Rolle. Denn die Familienplanung hat sich zeitlich verändert. Im Jahr 2018 waren Mütter bei der Geburt durchschnittlich 31,3 Jahre alt. Jedoch geht die Fruchtbarkeit – egal ob bei Mann oder Frau – mit zunehmendem Alter kontinuierlich zurück und erschwert die Familiengründung. Für die betroffenen Paare stellt der unerfüllte Kinderwunsch in der Regel eine große psychische Belastung auch innerhalb der Partnerschaft dar.
Mit einer künstlichen Befruchtung haben auch Paare, die ungewollt kinderlos sind, die Chance, eine Familie zu gründen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher 50% der Kosten einer künstlichen Befruchtung für die ersten drei Versuche.
Im Rahmen unseres individuellen Versorgungsvertrags „BKK Kinderwunsch“ erhalten Sie einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, der weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.
Mit der Teilnahme an dem Vertrag profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Umfangreichere Patienteninformationen finden Sie hier:
Weitere Detailinformationen sowie andere für Familien interessante Angebote finden Sie hier:
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Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.
Kontakt
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind dazu da, Ihre Gesundheit zu stärken bzw. im Krankheitsfall wiederherzustellen. Sie können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden. Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung können Sie Zuschüsse oder sogar die volle Kostenübernahme von uns erhalten. Auch an den Fahrkosten beteiligen wir uns.
Über die genauen Voraussetzungen der Gewährung sowie über die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung sollten Sie sich von uns persönlich beraten lassen.
Grundsätzlich gilt Folgendes:
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Kontakt
Mit jährlich 57.000 Neuerkrankungen ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Um im Fall der Fälle rechtzeitig handeln zu können, haben Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einem nach EU-Leitlinien qualitätsgesicherten Mammographie-Screening teilzunehmen. Studien haben gezeigt, dass Frauen dieser Altersgruppe den größten Nutzen von dem zusätzlichem Früherkennungsangebot haben, da das Brustkrebsrisiko mit dem Alter steigt.
Ziel der Untersuchung ist es, Brustkrebs früh zu erkennen, das heißt, bevor er tastbar ist. Wird ein Tumor frühzeitig erkannt (< 1cm), liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig.
Anspruchsberechtigte Frauen werden alle zwei Jahre schriftlich zur Mammographie eingeladen. Die Untersuchung erfolgt in speziellen Screening-Zentren. Dort werden Röntgenaufnahmen der Brust erstellt, die von zwei erfahrenen Radiologen unabhängig voneinander begutachtet werden. Unklare Befunde nimmt ein dritter Spezialist unter die Lupe. Das Ergebnis der Untersuchung wird Ihnen innerhalb von sieben Werktagen schriftlich mitgeteilt.
Ausführliche Informationen zum Mammografie-Screening gibt es unter www.Mammografie-screening.org.
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Kindererziehung, immer für die Familie da sein, den Haushalt managen, im Beruf engagiert sein – die Anforderungen des täglichen Lebens bringen Eltern oft an Ihre Grenzen. Stress, Erschöpfung, bis hin zu familiären Problemen und körperlichen Beschwerden sind die Folge.
Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur – als medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme – kann diese für die Gesundheit wichtige Balance wiederherstellen. Gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern werden Sie in entsprechenden Fachkliniken während ihres dreiwöchigen stationären Aufenthaltes von einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Therapeuten und Pädagogen rundum betreut, um den Alltag mit Ihrer Familie mit neuer Kraft meistern zu können.
Wir übernehmen die vollen Kosten für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 10 Euro pro Tag. Kinder unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung. Zusätzlich erstatten wir die notwendigen Kosten für An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro je Fahrt. Dieser Eigenanteil fällt zum Teil auch für Kinder unter 18 Jahren an.
Grundsätzlich können alle Mütter oder Väter, die Kinder erziehen, eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen, wenn...
Weitere Informationen und freie Termine finden Sie hier.
Sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes sind Sie im Mutterschutz und dürfen nicht arbeiten. Damit Sie in dieser Zeit finanziell abgesichert sind, erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss entspricht das Ihrem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate. Während der Elternzeit sind Sie darüber hinaus bis zu drei Jahre bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie kein Arbeitsentgelt erhalten.
Das Mutterschaftsgeld ist maximal so hoch wie der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst und darf 13 EUR kalendertäglich nicht überschreiten. Die verbleibende Differenz wird von Ihrem Arbeitgeber getragen.
Es wird allen Frauen gezahlt, die zum Beginn der Mutterschutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind: Arbeitnehmerinnen, aber auch Selbstständigen, Studentinnen und geringfügig Beschäftigten. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Familienversicherte Frauen haben Anspruch auf Leistungen vom Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.
Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme ca. 7 Wochen vor Ihrem voraussichtlichen Entbindungstermin aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse ergänzen Sie bitte mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift auf der Rückseite. Diesen Antrag auf Mutterschaftsgeld senden Sie uns bitte zu.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gern individuell, rufen Sie uns an!
Organspende: Jeder ab 16 Jahre kann helfen, Leben zu retten.
Organspende ja oder nein? Die meisten Menschen sind zur Hilfe bereit – doch nur 28 Prozent haben Ihre Entscheidung mit einem ausgefüllten Organspendeausweis dokumentiert.
Viele Menschen schieben das Thema gern auf die lange Bank. Bedeutet eine Auseinandersetzung doch, sich mit Krankheit und der Möglichkeit des eigenen Todes auseinanderzusetzen. Doch was ist, wenn es mich selbst oder meine Liebsten trifft? Würde ich im Notfall eine Organspende akzeptieren? Bin ich im Gegenzug bereit, anderen zu helfen und Leben zu retten?
Rund 12.000 Menschen hoffen derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan. Bei der Spendenbereitschaft liegt Deutschland im internationalen Vergleich jedoch weit hinten.
Wir möchten Sie unterstützen, die richtige Entscheidung zu treffen. Gern beraten wir Sie zum Thema Organspende.
Entscheidend ist die Entscheidung!
Die geringe Spendenbereitschaft in Deutschland lässt sich unter anderem mit diffusen Ängsten und der Verdrängung der Themen Krankheit und Tod in unserer Gesellschaft erklären. Der häufigste Grund ist jedoch die mangelnde Aufklärung und Konfrontation mit dem Thema Organspende im Alltag. Genau hier setzt der Verein Junge Helden an. Die BKK Akzo Nobel sprach mit Angela Ipach, Mitglied des Vereins.
Junge Helden e. V. wurde vor 12 Jahren gegründet. Was waren eure Beweggründe?
Angela: Meine Schwester Claudia litt an Sklerodermie, einer seltenen Autoimmunkrankheit. 2003 teilten die Ärzte ihr mit, dass eine Lungentransplantation überlebensnotwendig sei. Das war der Moment, in dem wir das erste Mal mit dem Thema konfrontiert wurden. Wir haben alle recht schnell festgestellt, dass wir zum Thema Organspende keine Meinung hatten. Wir wussten nichts darüber und sind auch vorher nie mit Organspende in Berührung gekommen. Wir haben recherchiert und gemerkt, dass junge Leute generell eher selten mit dem Thema in Kontakt kommen. Claudia wollte das ändern und das Thema in anderer Weise angehen. Sie hat uns alle mit ihrem Vorhaben direkt begeistert und gemeinsam mit unseren Freunden haben wir den Verein gegründet. Gemeinsam haben wir dann auch erlebt, was es bedeutet, vier Jahre lang auf ein Organ warten zu müssen.
Meine Schwester war kurz vor der Transplantation durch das lange Warten extrem geschwächt, uns allen war stets bewusst, dass die Zeit gegen uns lief. Wir hatten unglaubliches Glück, dass doch noch ein passendes Organ für sie gefunden wurde und sie die Transplantation und Reha gut überstanden hat. Dadurch konnte sie vier Jahre lang ein nahezu gesundes Leben führen. 2011 ist sie dann sehr plötzlich an Herzversagen gestorben.
Wie geht ihr an das Thema Organspende heran?
Angela: Positiv und lebensbejahend. Wir machen deutlich, dass die Auseinandersetzung mit Organspende im Leben stattfinden muss. Zwar spielt der Tod eine zentrale Rolle – eine postmortale Spende ist erst nach dem Hirntod möglich – allerdings muss man die Entscheidung für oder gegen eine Spende mitten im Leben treffen. Genau hier setzen wir an. Dabei geben wir keine Entscheidung vor. Für uns gilt „Entscheidend ist die Entscheidung“.
Wie genau setzt ihr das um?
Angela: Mit Schulbesuchen, Diskussionsrunden, Sportevents, Festivals, Partys und medialer Präsenz sind wir permanent engagiert, öffentliches Bewusstsein fürs Thema zu schaffen. Wir erstellen Aufklärungsmaterial, verteilen Organspendeausweise, stellen uns Diskussionen, stehen für Fragen zur Verfügung und regen die persönliche Entscheidungsfindung an.
Ihr veranstaltet auch Partys zu dem Thema? Wie lässt sich das verbinden?
Angela: Indem wir das Thema mit jeder Menge Leben aufladen und es in einen Kontext bringen wollen, der Spaß macht, passen Partys unserer Meinung nach perfekt dazu. Unter dem Motto „Ein Club voller Helden“ steht die Party komplett unter dem Thema Organspende. Man kommt rein und bekommt direkt einen Organspendeausweis und Infoflyer.
Während des Abends stehen alle Vereins-Mitglieder jederzeit für Fragen zur Verfügung. Man erkennt uns am Junge-Helden-Shirt. Das Witzige und Reizvolle an den Partys ist, dass unsere prominenten Unterstützer an dem Abend die Jobs übernehmen. Dann stehen beispielsweise Joko und Klaas an der Kasse, der Schauspieler Jürgen Vogel an der Tür und Johanna Klum an der Bar. Dadurch reduziert sich auch die Hemmschwelle, sich dem Thema zu nähern.
Wieso ist es so wichtig, sich zu entscheiden?
Angela: Nur wenn ich mich zu Lebzeiten entschieden haben und meine Entscheidung mit meiner Familie bespreche, kann ich selbstbestimmt handeln und meine Angehörigen damit schützen. Vielen ist gar nicht bewusst, dass es neben der individuellen Entscheidung für oder gegen eine Organspende auch darum geht, sie den Angehörigen mitzuteilen. Letztendlich sind sie es, die entscheiden müssen, ob die Organe freigegeben werden oder nicht. Das Thema sollte also in der Familie besprochen werden. Das hilft auch beim Abschiednehmen, weil die Hinterbliebenen dann wissen, dass sie genau das tun, was der andere wollte.
Warum ist die Auseinandersetzung mit Organspende und Tod wichtig?
Angela: Ich glaube, dass man dadurch eine bewusstere Einstellung zum Leben gewinnen kann. In unserer Gesellschaft wird der Tod nahezu tabuisiert. Stirbt ein Mensch, weiß das Umfeld oft nicht, wie es damit umgehen soll. Es wird geschwiegen, obwohl das Reden darüber alles etwas leichter macht. Sich mit Organspende auseinanderzusetzen, heißt einerseits den Tod anzuerkennen bzw. über seinen eigenen Tod nachzudenken. Das kann einem im Gegenzug aber auch mehr Lebensqualität bringen.
Liebe Angela, wir danken dir für das Gespräch.
Vereinsmotto: Entscheidend ist die Entscheidung!
In den Augen der Vereinsmitglieder ist jeder ein „Junger Held“, der sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzt und sich die Zeit für seine persönliche Entscheidung nimmt.
Mehr Informationen über den Verein Junge Helden unter www.junge-helden.org
bzw. www.facebook.de/jungehelden
Wer auf die Wirksamkeit von alternativen Heilmethoden vertraut, der kann auch bei einer osteopathischen Behandlung mit einer Kostenerstattung durch uns rechnen. Ohne Medikamente, allein mit den Händen, ertastet der Therapeut funktionelle Störungen und korrigiert Blockaden und Verspannungen mit entsprechenden Handgriffen. Unterschiedlichste Beschwerden können so gelindert werden.
Wir übernehmen im Rahmen des BKK-Gesundheitskontos jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 Euro, insgesamt somit bis zu 90 Euro kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen.
Voraussetzungen: Der Therapeut ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und es liegt eine Bescheinigung Ihres Arztes vor, der eine osteopathische Behandlung empfiehlt (formlose Bescheinigung oder Privatrezept).
Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten, Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst. Damit wir Ihnen den Betrag erstatten können, schicken Sie die Originalrechnung bitte an uns. Alternativ können Sie uns die Rechnung auch über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de hochladen (nach erfolgter Registrierung).
BKK Gesundheitskonto: Mit unserem BKK-Gesundheitskonto können Sie flexibel und individuell zwischen vielen innovativen Mehrleistungen wählen. Dafür stehen Ihnen und Ihren familienversicherten Angehörigen pro Jahr mehrere hundert Euro Euro zusätzlich zur Verfügung.
Vorbeugen ist besser als Heilen: Als Partner unserer Versicherten arbeiten wir nach dem Grundsatz, dass der Erhalt der Gesundheit vor deren Wiederherstellung stehen muss. Unser umfangreiches Präventionsangebot unterstützt Sie dabei, Ihre Gesundheit zu erhalten bzw. zu stärken.
für alle
für Erwachsene
in der Schwangerschaft
für Eltern und Kinder
für Frauen
für Berufstätige
Die professionelle Zahnreinigung entfernt Ablagerungen, Plaque und Verfärbungen, wo die Zahnbürste nicht hinkommt. Das lässt nicht nur die Zähne strahlen, es dient auch der Vorbeugung von Karies und Parodontitis. Ärzte raten zum regelmäßigen Prophylaxetermin. Wir übernehmen im Rahmen unseres BKK Gesundheitskontos für eine Behandlung bis zu 60 Euro pro Jahr (50 % einer Zahnarztrechnung, maximal 60 €/Jahr).
BKK Gesundheitskonto: Mit unserem BKK-Gesundheitskonto können Sie flexibel und individuell zwischen verschiedenen innovativen Mehrleistungen wählen. Dafür stehen Ihnen und Ihren familienversicherten Angehörigen pro Jahr mehrere hundert Euro zusätzlich zur Verfügung. Sie entscheiden selbst, welche Angebote Sie aus unserem Programm nutzen möchten. Mehr Infos zum Gesundheitskonto und alle Mehrleistungen auf einen Blick erhalten Sie hier.
Tipp: Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung sind von Zahnarztpraxis zu Zahnarztpraxis sehr unterschiedlich. Vergleichen lohnt sich!
Depressionen, Ängste, Erschöpfungszustände: psychische Erkrankungen haben viele Gesichter und die Betroffenen leiden oft unter schmerzhaften Störungen im Denken, Fühlen, Erleben und Handeln.
Wir übernehmen die Behandlungskosten für eine Psychotherapie.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Sie eine kassenzugelassene Therapeutin oder einen zugelassenen Therapeuten aufsuchen und die psychotherapeutische Behandlung mit anerkannten Methoden, wie der analytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapie sowie der Verhaltenstherapie (in Einzel- oder Gruppentherapie) durchgeführt wird.
Bitte beachten Sie: Kosten für Paartherapien, Erziehungsberatungen, darstellende Gestaltungstherapie sowie heilpädagogische oder ähnliche Maßnahmen dürfen von uns nicht übernommen werden.
Für die Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen gibt es speziell ausgebildete Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Sie arbeiten ebenfalls in den drei genannten Therapierichtungen. Zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden die Eltern mit einbezogen und ein besonderes Augenmerk auf den aktuellen Entwicklungsstand und die spezifische Lebenssituation gelegt.
Eine Expertin oder einen Experten in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Therapeutin oder einem passenden Therapeuten in Ihrer Nähe.
Bitte beachten Sie, dass es Wartezeiten von mehren Wochen geben kann, bis Sie einen Termin bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten bekommen.
Quelle: PTV10 Patienteninformation (01.2017) der Kassenärztliche Bundesvereinigung
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen (,,seelischen") Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z. B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).
Wie funktioniert eine Psychotherapie?
Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von zusätzlichen therapeutischen Gesprächen allein mit den Bezugspersonen erfolgen. Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolgedessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie" zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin oder der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.
Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
siehe Kuren, Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
siehe Funktionstraining / Rehabilitationssport
Je exotischer das Reiseland, desto größer ist in der Regel das Risiko, sich mit einer Infektionskrankheit anzustecken. Damit Sie auch fern der Heimat gut geschützt sind und gesund zurückkommen, erstatten wir Ihnen 90 Prozent der Kosten (Kosten der Impfstoffe sowie Arztkosten) für erforderliche Reiseschutzimpfungen.
Während es in Europa in der Regel ausreicht, den Grundimpfschutz zu überprüfen und bei Bedarf aufzufrischen, sollte man sich bei Reisen nach Asien, Afrika oder Mittel-/Südamerika frühzeitig über erforderliche Impfungen informieren. Damit sich der Schutz rechtzeitig aufbaut, muss etwa 8 Wochen vor Reiseantritt mit der Immunisierung begonnen werden.
Mehr Informationen über notwendige Impfungen für Ihr Reiseland erhalten Sie in unserer kostenlosen Online-Impfberatung.
Nach Vorlage der Originalrechnung werden insbesondere folgende Schutzimpfungen erstattet:
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!
Wie es sich mit den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen verhält, erfahren Sie ebenfalls unter Leistungen A-Z, Impfungen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir rufen Sie gern zur gewünschten Zeit zurück! Rückrufservice
Von Anfang an in guten Händen: Sie sind schwanger? Wie schön! Wir begleiten Sie durch diese aufregende Zeit und unterstützen Sie mit vielfältigen Gesundheits- und Vorsorgeleistungen während Ihrer Schwangerschaft, bei der Geburt und beim gesunden Aufwachsen Ihres Kindes.
Mit regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen behalten Sie die Entwicklung Ihres Kindes und auch Ihre Gesundheit im Blick. Zu Beginn der Schwangerschaft finden sie im vierwöchigen Abstand statt, in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten alle 14 Tage. Drei große Ultraschalluntersuchungen (Ultraschall-Screening) sind fester Bestandteil der Vorsorge. Die Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen. Sie erhalten ihn bei der ersten Untersuchung und sollten ihn immer bei sich tragen.
Übrigens: Bis auf die Ultraschall-Untersuchungen können Sie alle Vorsorgetermine sowohl beim Gynäkologen als auch bei einer Hebamme wahrnehmen.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gern individuell, rufen Sie uns an!
Brillen- und Kontaktlinsenträger aufgepasst! Wir sorgen für Durchblick und beteiligen uns an den Kosten für Ihre Brille bzw. Kontaktlinsen mit 40 Euro. Schicken Sie uns einfach einen Erstattungsantrag sowie Ihre Rechnung im Original (mit Sehstärkenachweis); alternativ können Sie die Rechnung über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de hochladen. Ein erneuter Zuschuss ist nach vier Jahren möglich. Diese exklusive Mehrleistung erfolgt im Rahmen des BKK-Gesundheitskontos.
Selbsthilfe ist in vielen Bereichen der Krankheits- und Problembewältigung eine wichtige Ergänzung zur professionellen medizinischen Versorgung. Menschen in einer speziellen Lebenssituation, mit einem gemeinsamen gesundheitlichen Thema oder mit der gleichen Erkrankung unterstützen sich in verschiedenen Gruppen gegenseitig. Der Vorteil: Sie wissen, wovon sie reden, können vieles nachempfinden und von ihren Erfahrungen profitieren.
Wir fördern und unterstützen Selbsthilfegruppen und -initiativen in unserer Region bereits seit vielen Jahren – sowohl finanziell als auch mit Information und Beratung.
Die Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20h SGB V ist in Bayern seit 2008 über ein einheitliches Förderverfahren geregelt. Hierzu wurden die „Runden Tische der Krankenkassen“, welche die Förderantrage regional prüfen und bearbeiten, gegründet. Durch das Ein-Ansprechpartner-Modell werden für alle Selbsthilfegruppen die gleichen Chancen und eine entsprechende Verteilung gewährleistet. Eine zusätzliche Antragsstellung bei den beteiligten Krankenkassen ist nicht notwendig.
2019 hat die BKK Akzo Nobel die Selbsthilfeaktivitäten mit einer Gesamtsumme in Höhe von ca. 58.000 Euro gefördert.
Im Jahr 2020 stellte die BKK Akzo Nobel Fördermittel in Höhe von ca. 64.000 Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Die Aufteilung zwischen Pauschal- und Projektförderung erfolgte hierbei im Verhältnis 70:30.
Sie suchen eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe? Gern vermitteln wir Ihnen eine passende Gruppe.
Adressen und Ansprechpartner der einzelnen Selbsthilfegruppen finden Sie hier.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes regelt die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V in der jeweils geltenden Fassung.
Kontaktdaten für die krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung auf Bundesebene für 2020 (Projektförderung) finden Sie hier:
Hier die Kontaktadressen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung auf Bundes- und Landesebene für das Jahr 2020:
Persönlicher Service und Beratung zum Ortstarif: Wir sind bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit und Ihre Krankenversicherung für Sie da!
Leistungen: 06022 7069-400
Entgeltersatzleistungen: 06022 7069-420
Hilfsmittel/Rehabilitation: 06022 7069-440
Kundenberatung: 06022 7069-460
Gesundheitskonto: 06022 7069-480
Forderungsmanagement: 06022 7069-170
Meldungen: 06022 7069-220
Beiträge: 06022 7069-240
Interessenten/ Neukunden: 06022 7069-260
Montag bis Freitag | 07:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:00 bis 18:00 Uhr |
Fon: 06021.58436-0
Montag bis Mittwoch | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Sie möchten zurückgerufen werden? Hier geht es zu unserem Rückrufservice zum Wunschtermin (während unserer jeweiligen Öffnungszeiten).
Die Sprache ist das wichtigste Mittel, um sich mit anderen Menschen zu verständigen. Daher ist es umso wichtiger, dass Kinder lernen richtig zu sprechen. Artikulationsstörungen sind bei Kindern keine Seltenheit. Wird eine Sprechstörung frühzeitig erkannt und sprachtherapeutisch betreut, lässt sich diese aber gut behandeln. Um die Sprechentwicklung von Kindern mit Artikulationsstörungen zu fördern, bieten wir seit dem 1. Februar 2020 die neolexon Artikulations-App an.
Die Erfahrungen zeigen, dass herkömmliche Übungsaufgaben/-blätter die Sprachtherapie weniger motivierend unterstützen.
Lino ist dabei der Hauptcharakter der neolexon Artikulations-App, die von Sprachtherapeuten und Wissenschaftlern der Neolexon UG (einer Ausgründung der Ludwig-Maximilians-Universität) entwickelt wurde. Mit der App kann Ihr Kind spielerisch und motivierend täglich Übungen machen. Dies dient als zusätzliche Unterstützung zur logopädischen Therapie. Durch die Nutzung der App kann die Therapiedauer sogar verkürzt werden.
Die App besteht aus fünf abwechslungsreichen Spielmodulen, die dem Sprachtherapeuten oder Logopäden helfen sollen, die Aussprachstörung Ihres Kindes zielgenau zu therapieren. So werden über die App die jeweiligen Übungsaufgaben individuell und abhängig vom Therapieerfolg angepasst und der Übungserfolg kann nachvollzogen werden.
Damit Sie, als Versicherte der BKK Akzo Nobel, die neolexon Artikulations-App kostenfrei nutzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Interessiert?
So einfach geht’s:
Füllen Sie einfach das Formular aus, lassen es von dem behandelnden Logopäden oder Sprachtherapeuten unterschreiben und reichen Sie es bei uns ein. Sie erhalten dann einen Gutscheincode von uns, mit dem Sie die neolexon Artikulations-App kostenlos für 6 Monate buchen können.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Registrierung und Nutzung des Gutscheincodes.
Anmeldeformular Anleitung
Die neolexon Artikulations-App ist ein Bestandteil des BKK Starke Kids - Programms, nähere Infos finden Sie hier.
BKK Starke Kids
Weitere Informationen zur neolexon Artikulations-App finden Sie auf der Website von Neolino.
Einen ersten Einblick in die App gibt es hier:
siehe Krankenhausbehandlung
Versicherte und Patienten wollen selbstbestimmt entscheiden, wenn es um Themen wie Krankheitsbewältigung, Prävention, Behandlung und Rehabilitation geht. Wichtige Voraussetzung dafür sind qualifizierte Informationen, wie sie die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bietet. Die UPD berät kostenlos und persönlich zu allen gesundheitlichen und gesundheits- sowie sozialrechtlichen Themen.
Das kostenlose Beratungsangebot umfasst die persönliche Beratung vor Ort in einer der 22 bundesweiten Geschäftsstellen, das bundesweite Beratungstelefon, die Online-Beratung und die unabhängige Arzneimittelberatung.
Die geschulten und ausgebildeten Experten der UPD beantworten Fragen
Kontakt
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): www.patientenberatung.de
onlineberatung(at)patientenberatung.de
Beratungstelefon auf Deutsch: 0800 0 11 77 22
(Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr, Samstag von 8 bis 18 Uhr)
Beratungstelefon auf Türkisch: 0800 0 11 77 23
(Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr)
Beratungstelefon auf Russisch: 0800 0 11 77 24
(Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr)
Das Beratungstelefon der UPD ist gebührenfrei aus allen deutschen Netzen.
Ob bei der Behandlung von Zahnschmerzen oder zum regelmäßigen Kontrolltermin – wir übernehmen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Dazu zählen die Zahnvorsorge, die Versorgung mit Zahnfüllungen, notwendige Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Beratungen über Zahnpflege und Mundhygiene sowie in medizinisch notwendigen Fällen die Behandlung von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen. Lediglich bei den Kosten für Zahnersatz ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten gesetzlich vorgeschrieben.
Mindestens einmal im Kalenderjahr sollten Erwachsene zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen, Kinder sogar zweimal. Denn je früher Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches erkannt und behandelt werden, desto weniger Zahnsubstanz geht verloren.
Ein Loch im Zahn muss schnell behandelt werden, damit es nicht noch größer wird. Ihr Zahnarzt wird die Stelle zahnschonend von Karies befreien und das Loch füllen. Wir übernehmen die Kosten für die Behandlung und für Füllmaterialien der Regelversorgung bis zu 100 Prozent. Im sichtbaren Frontzahnbereich (Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers) tragen wir die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen. Bei den Seitenzähnen werden die Kosten für Amalgamfüllungen voll übernommen.
Sie möchten eine andere als die gesetzlich vorgesehene Versorgung, z. B. Keramik im nichtsichtbaren Bereich? Ihr Zahnarzt schließt mit Ihnen in diesem Fall eine Mehrkostenvereinbarung ab. Wir übernehmen in jedem Fall die Kosten, die bei der Regelversorgung angefallen wären. Darüber hinausgehende Kosten tragen gesetzlich Versicherte normalerweise selbst.
Auch im Bereich Zahngesundheit bieten wir Ihnen eine kassenindividuelle Mehrleistung an: Die professionelle Zahnreinigung. Die umfassende und äußerst gründliche und professionelle Zahnreinigung bei einem Vertragszahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützen wir einmalig zu 50 %, maximal bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr - (wahlweise gegen Vorlage der Originalrechung oder per Upload über die Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de ). Die Leistungen sind Bestandteil unseres BKK-Gesundheitskontos.
BKK Gesundheitskonto: Mit unserem BKK-Gesundheitskonto können Sie flexibel und individuell zwischen einigen innovativen Mehrleistungen wählen. Dafür stehen Ihnen und Ihren familienversicherten Angehörigen pro Jahr mehrere hundert Euro zusätzlich zur Verfügung. Sie entscheiden selbst, welche Angebote Sie aus unserem Programm nutzen möchten.
Mehr Infos zum Gesundheitskonto und alle Mehrleistungen auf einen Blick erhalten Sie hier.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gern individuell, rufen Sie uns an!
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte feste Zuschüsse für Kronen, Brücken oder Prothesen. Diese wurden im Oktober 2020 erhöht, so dass jetzt folgende Beträge gelten:
Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice-und Versorgungsgesetz –TSVG) wurden die befundbezogenen Festzuschüsse, die bisher 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung abdecken, auf 60 Prozent erhöht. Regelmäßige Vorsorge und ein lückenloses Bonusheft werden weiterhin mit einem höheren Zuschuss belohnt. In der Folge steigen auch die Boni, die Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft die regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, und zwar auf 70 Prozent (bei stattgefundener Kontrolluntersuchung in den letzten fünf Jahren) bzw. 75 Prozent (wenn Sie zehn Jahre lückenlose Vorsorge nachweisen können). In Härtefällen können wir den Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen.
Vor Beginn einer Behandlung erstellt der Zahnarzt für Sie kostenfrei einen Heil- und Kostenplan, der – in Ihrem Interesse! – von uns vor Behandlungsbeginn geprüft und genehmigt wird.
siehe Professionelle Zahnreinigung
Versicherte müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen leisten. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten, Zahnersatz, Kiefernorthopädie). Auch Schwangere brauchen für bestimmte Leistungen keine Zuzahlungen zu leisten.
Für alle anderen gilt: Bis zur individuellen Belastungsgrenze (zwei Prozent bei Erwachsenen, ein Prozent bei Erwachsenen mit schwerwiegender chronischer Erkrankung) sind folgende Zuzahlungen zu leisten:
Leistung | Zuzahlung | Besonderheit |
Arzneimittel | mind. 5 €, max. 10 € | Arzneimittel ohne Zuzahlung |
Haushaltshilfe | mind. 5 €, max. 10 € | je Kalendertag |
Fahrtkosten | mind. 5 €, max. 10 € | je einfache Fahrt |
Krankenhausbehandlung | 10 € je Kalendertag | für max. 28 Tage pro Kalenderjahr |
Heilmittel | 10% der Kosten | + 10 € je Verordnung |
Hilfsmittel | 10% der Kosten | mind. 5 €, max. 10 € |
Verbrauchsmittel | 10% je Packung | max. 10 € für Monatsbedarf je Indikation |
Häusliche Krankenpflege | 10% der Kosten | + 10 € je Verordnung, für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr |
Damit medizinische Leistungen für jeden zugänglich sind, gibt es bei den Zuzahlungen eine einkommensabhängige, jährliche Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen beträgt die zumutbare Eigenbelastung ein Prozent. Für Familien gelten Freibeträge.
Ist Ihre Belastungsgrenze erreicht, können wir Sie für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreien. Zur Ermittlung Ihrer individuellen Belastungsgrenze sprechen Sie uns gerne an!
Inzwischen steht eine große Anzahl preisgünstiger Medikamente zur Verfügung, die von Zuzahlungen befreit sind. Voraussetzung für die Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.
Unter Arzneikompass.de können Sie prüfen, ob ihr Arzneimittel zuzahlungsfrei ist.
Zur Befreiungsliste Arzneimittel des GKV Spitzenverbands geht es hier.
Bestehen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zwischen Krankenkassen und Herstellern von Arzneimitteln, ist die Apotheke gesetzlich zur vorrangigen Abgabe der rabattierten Arzneimittel verpflichtet, sofern die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt oder die Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses dies nicht ausdrücklich untersagen. Sind rabattierte Arzneimittel in der Zuzahlungsbefreiungsliste des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt, sind diese auch von der Zuzahlung befreit. Für Arzneimittel, die der GKV-Spitzenverband nicht von der Zuzahlung freigestellt hat, kann die Krankenkasse über die Rabattverträge die Zuzahlung um die Hälfte ermäßigen oder ganz aufheben, wenn hieraus Einsparungen zu erwarten sind (§ 31 Abs. 3 Satz 5 SGB V). Davon haben Krankenkassen Gebrauch gemacht. Auskunft zu den Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V kann ausschließlich die Krankenkasse geben.
Kontakt (zuzahlungsfreie Arzneimittel):
Frau Andrea Schwiedereck
Fon: 06022/7069179
a.schwiedereck(at)bkk-akzo.de
arzneimittelberatung(at)bkk-akzo.de
siehe Ärztliche Zweitmeinung